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ArbG Freiburg, 25.03.2019 - 4 Ca 342/18 |
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Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 25.03.2019 - 4 Ca 342/18
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19
- BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19
Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung - …
Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25. März 2019, 4 Ca 342/18 abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25. März 2019 (4 Ca 342/18) wird abgeändert.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.03.2019, Az. 4 Ca 342/18 wird abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 49.249,10 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2018 zu zahlen.