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ArbG Freiburg, 26.06.2020 - 10 Ca 263/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 26.06.2020 - 10 Ca 263/19
- ArbG Freiburg, 28.06.2020 - 10 Ca 263/19
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20
- BAG, 16.04.2021 - 7 AZN 100/21
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 10 Sa 41/20
Probezeitbefristung - AGB-Kontrolle - Fettdruck kein Gebot der Transparenz
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 26. Juni 2020 - 10 Ca 263/19 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen die Verurteilung in den Tenors zu 4 und 5 richtet.Auf die weitergehende Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 26. Juni 2020 - 10 Ca 263/19 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - Az. 10 Ca 263/19-aufgehoben.