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ArbG Fulda, 08.07.2020 - 4 Ca 189/19 |
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Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 08.07.2020 - 4 Ca 189/19
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20
- BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 7 Sa 1252/20 Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda - 4 Ca 189/19 - vom 08.07.2020 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das Arbeitsgericht Fulda - 4 Ca 189/19 - hat mit seinem am 08.07.2020 verkündeten Urteil festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, den Kläger seit dem 01.01.2017 nach der Entgeltgruppe 7 Stufe 4 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes für den Bereich Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände zu vergüten und hat in bestimmter Höhe auch entsprechende Zahlungsverurteilungen vorgenommen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 08.07.2020 - 4 Ca 189/19 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
Die Berufung des beklagten Landkreises gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda - 4 Ca 189/19 - vom 05.07.2020 ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1 u. 2 b ArbGG).