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ArbG Fulda, 13.10.2016 - 2 Ca 145/16 |
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Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 13.10.2016 - 2 Ca 145/16
- LAG Hessen, 11.07.2017 - 8 Sa 1578/16
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 11.07.2017 - 8 Sa 1578/16
In § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist gesetzlich ein zeitlich unbegrenztes …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 13. Oktober 2016 - 2 Ca 145/16 - abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 13. Oktober 2016 - 2 Ca 145/16 - abzuändern und.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 13. Oktober 2016 - 2 Ca 145/16 - ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 b), c) ArbGG statthaft und auch zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, § 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO.