Rechtsprechung
   ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,40384
ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17 (https://dejure.org/2017,40384)
ArbG Fulda, Entscheidung vom 19.07.2017 - 3 Ga 4/17 (https://dejure.org/2017,40384)
ArbG Fulda, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 3 Ga 4/17 (https://dejure.org/2017,40384)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,40384) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - 2 SaGa 1/15

    Streikmaßnahmen - Betriebsgelände - Unterlassungsanspruch - einstweilige

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Soweit die zu untersagenden Blockademaßnahmen nur beispielhaft bestimmt sind ("insbesondere"), führt dies nicht zur Unzulässigkeit, sondern ggf. zur Unbegründetheit des Globalantrags, wenn er auch nur einen Fall erfasst, in dem die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht gegeben ist (vgl. dazu im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103, LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 - BeckRS 2016, 73979, auch dokumentiert bei juris, jeweils mwN.).

    Zu beachten ist dann vielmehr auch, dass das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Streikrecht der Verfügungsbeklagten auch das Recht der streikbeteiligten Arbeitnehmer und Gewerkschaftsfunktionäre (Streikposten)umfasst, Arbeitswillige zur Solidarität mit den Streikenden und zur Streikteilnahme überreden zu dürfen, solange es beim zulässigen gütlichen Zureden und bei Appellen an die Solidarität bleibt (vgl. auch dazu etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., mwN.).

    Nach zutreffender Auffassung, der auch die Kammer folgt, ist allerdings im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im summarischen Eilverfahren grundsätzlich zu verlangen, dass die Streikmaßnahme offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. dazu auch etwa LAG Hessen 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - dokumentiert bei juris, LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., jeweils mwN.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 23 SaGa 968/16

    Terminsankündigung: Untersagung von Streikmaßnahmen?

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Soweit die zu untersagenden Blockademaßnahmen nur beispielhaft bestimmt sind ("insbesondere"), führt dies nicht zur Unzulässigkeit, sondern ggf. zur Unbegründetheit des Globalantrags, wenn er auch nur einen Fall erfasst, in dem die geltend gemachte Rechtsverletzung nicht gegeben ist (vgl. dazu im vorliegenden Zusammenhang zuletzt etwa LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016 - 2 SaGa 1/15 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 103, LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016 - 23 SaGa 968/16 - BeckRS 2016, 73979, auch dokumentiert bei juris, jeweils mwN.).

    Es ist allgemein anerkannt, dass die rechtswidrige Blockierung einer Zufahrt zu einem Betriebsgelände zur Verhinderung der Zufahrt von Lieferanten, Kunden, Besuchern und sonstigen zutrittswilligen Personen als Streikmaßnahme rechtswidrig ist und als sog. Streikexzess einen nicht gerechtfertigten Eingriff in den ausgeübten und eingerichteten Gewerbetrieb darstellt und Unterlassungsansprüche der Arbeitgeberin begründen kann (vgl. auch dazu zuletzt etwa LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016, aaO., mwN.).

    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung der Streikmaßnahme gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden (vgl. auch dazu LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016, aaO., sowie - auch zum Folgenden - etwa LAG Hessen 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - NZA-RR 2015, 441, mwN.).

  • ArbG Hamburg, 06.06.2013 - 29 Ga 9/13

    Klage auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Einer näheren Präzisierung, welche konkreten Einwirkungshandlungen gemeint sind, bedurfte es nicht, weil es maßgeblich auf das hinreichend bestimmte Ergebnis der Einwirkung ankommt, die im Verfügungsantrag zu 1. genannten Maßnahmen zu unterbinden (vgl. dazu etwa ArbG Hamburg 6. Juni 2013 - 29 Ga 9/13 - dokumentiert bei juris).

    Jedenfalls und insbesondere wenn - wie hier - die Streikmaßnahmen nicht auf dem Betriebsgelände der Arbeitgeberin stattfinden (vgl. zu einem vergleichbaren Fall etwa ArbG Hamburg 6. Juni 2013, aaO.), sondern außerhalb dieses Bereiches auf öffentlich zugänglichen Wegen und Plätzen, wenn auch vor den Toren der Arbeitgeberin, besteht kein allgemeiner Anspruch auf Unterlassung jeglicher Streikmaßnahmen auf Zufahrtstraßen zum Betrieb der Arbeitgeberin.

  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Nach zutreffender Auffassung, der auch die Kammer folgt, ist allerdings im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im summarischen Eilverfahren grundsätzlich zu verlangen, dass die Streikmaßnahme offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. dazu auch etwa LAG Hessen 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - dokumentiert bei juris, LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., jeweils mwN.).
  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Nach zutreffender Auffassung, der auch die Kammer folgt, ist allerdings im Hinblick auf die besondere Bedeutung des Streikrechts (Art. 9 Abs. 3 GG) im summarischen Eilverfahren grundsätzlich zu verlangen, dass die Streikmaßnahme offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. dazu auch etwa LAG Hessen 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 - dokumentiert bei juris, LAG Sachsen 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 - NZA 2008, 59, LAG Baden-Württemberg 24. Februar 2016, aaO., jeweils mwN.).
  • LAG Hamburg, 06.02.2013 - 5 SaGa 1/12

    Angemessene Dauer von Zugangsbehinderungen bei einem rechtmäßig bestreikten

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Entsprechend ist anerkannt (vgl. etwa LAG Hamburg 6. Februar 2013 - 5 SaGa 1/12 - AiB 2013, 726 - und weiter ErfK-Linsenmaier, 17. Aufl., Art. 9 GG Rn. 176 ff., mwN.), dass im Rahmen der auch verfassungsrechtlich nach Art. 9 Abs. 3 GG erlaubten Kommunikation zum Zwecke der (versuchten) Beeinflussung arbeitswilliger Arbeitnehmer und dritter zutrittswilliger Personen wie etwa LKW- Fahrer sogar kurzzeitige Zugangsbehinderungen unter Berücksichtigung auch des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig sind.
  • LAG Hessen, 07.11.2014 - 14 SaGa 1496/14

    1. Nach Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit ist es möglich, dass

    Auszug aus ArbG Fulda, 19.07.2017 - 3 Ga 4/17
    Besteht ein Verfügungsanspruch, hat zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung der Streikmaßnahme gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Abwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, eine Interessenabwägung stattzufinden (vgl. auch dazu LAG Berlin-Brandenburg 15. Juni 2016, aaO., sowie - auch zum Folgenden - etwa LAG Hessen 7. November 2014 - 9 SaGa 1496/14 - NZA-RR 2015, 441, mwN.).
  • LAG Hessen, 16.10.2017 - 16 SaGa 1175/17

    §§ 1004, 823 BGB in Verbindung mit Art. 14 GG, Art. 9 Absatz 3 GG

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 19. Juli 2017 - 3 Ga 4/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 19. Juli 2017 -3 Ga 4/17- abzuändern,.

  • LAG Hessen, 26.09.2018 - 6 SaGa 7/18

    Inhalt und Umfang eines Notdienstes während eines Arbeitskampfes

    Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 19. Juli 2017 - 3 Ga 4/17 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 19. Juli 2017 -3 Ga 4/17-.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht