Rechtsprechung
ArbG Fulda, 26.03.2014 - 3 Ca 466/13 |
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 26.03.2014 - 3 Ca 466/13
- LAG Hessen, 15.10.2014 - 2 Sa 580/14
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 15.10.2014 - 2 Sa 580/14
Anspruch auf Weiterbeschäftigung augrund einer als Schwerbehinderung …
Aktenzeichen 3 Ca 466/13 .Wegen des Weiteren erstinstanzlichen Vorbringens und der Anträge der Parteien wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Fulda vom 26. März 2014 - Az. 3 Ca 466/13 (Bl. 110 -114 d. A.) - Bezug genommen.
Das Arbeitsgericht Fulda hat mit dem am 26. März 2014 verkündeten Urteil - Az. 3 Ca 466/13 (Bl. 109 - 124 d. A.) - der Kündigungsschutzklage hinsichtlich der außerordentlich fristlosen Kündigung des beklagten Landes vom 19. September 2013 stattgegeben und im Übrigen die Klage abgewiesen.
in Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Fulda vom 26. März 2014 - Az. 3 Ca 466/13 - festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht aufgrund ordentlicher Kündigung des beklagten Landes vom 19. September 2013 zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet wurde;.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Fulda vom 26. März 2014 - Az. 3 Ca 466/13 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt sowie begründet worden, §§ 66 Abs. 1 ArbGG ; 519, 520 Abs. 1, 3 und 5 ZPO .