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   ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17   

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https://dejure.org/2018,8504
ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17 (https://dejure.org/2018,8504)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17 (https://dejure.org/2018,8504)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 04. April 2018 - 2 Ca 1764/17 (https://dejure.org/2018,8504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf stufengleiche oder betragsmäßige Höhergruppierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stufengleiche oder betragsmäßige Höhergruppierung gem. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08

    Anspruch auf Strukturausgleich

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 22.04.2010, Az. 6 AZR 962/08, juris).
  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17
    Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten Zuordnung in die Stufe 4 der Entgeltgruppe 9 b anstelle der von der Beklagten vorgenommenen Zuordnung in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9 b besteht daher ein Feststellungsinteresse (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.2010, Az. 4 AZR 188/09, NZA-RR 2011, 304; BAG, Urteil vom 20.09.2012, Az. 6 AZR 211/11, NZA-RR 2013, 105).
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 387/10

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags - Über-schreiten der

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17
    Auch Kostenbelastungen können - wie hier - eine Stichtagsregelung rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 15.11.2011, Az. 9 AZR 387/10, juris).
  • BAG, 20.09.2012 - 6 AZR 211/11

    Stufenzuordnung bei Höhergruppierung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 04.04.2018 - 2 Ca 1764/17
    Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten Zuordnung in die Stufe 4 der Entgeltgruppe 9 b anstelle der von der Beklagten vorgenommenen Zuordnung in die Stufe 3 der Entgeltgruppe 9 b besteht daher ein Feststellungsinteresse (vgl. BAG, Urteil vom 17.11.2010, Az. 4 AZR 188/09, NZA-RR 2011, 304; BAG, Urteil vom 20.09.2012, Az. 6 AZR 211/11, NZA-RR 2013, 105).
  • LAG Hamm, 07.05.2020 - 17 Sa 1668/19

    Keine Anwendung des § 17 Abs. 4 TVöD-VKA in der ab dem 01.03.2017 geltenden

    Sie verwies auf die rechtskräftigte Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 04.04.2018 (2 Ca 1764/17).

    Die tarifliche Regelung in Nr. 7 der Vorbemerkungen EGO verstößt nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 GG, wie schon das Arbeitsgericht Gelsenkirchen am 04.04.2018 (2 Ca 1764/17 - Rd. 61) erkannt hat.

  • ArbG Herne, 10.09.2019 - 3 Ca 384/19

    Stufengleiche Höhergruppierung

    Soweit das Arbeitsgericht Gelsenkirchen in seiner Entscheidung vom 04.04.2018, 2 Ca 1764/17, juris bereits ausgeführt hat, dass der Regelung der Nr. 7 Abs. 4 Vorbemerkungen zur Entgeltordnung nur bei dem dargelegten Verständnis unter Beachtung des ohnehin eindeutigen Wortlauts zu einer sinnvollen Anwendung verholfen werden kann, da nicht davon ausgegangen werden könne, dass die Tarifvertragsparteien eine inhaltsleere Regelung schaffen wollten, schließt sich die erkennende Kammer den Ausführungen des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen (Rdz. 58 ff) vollumfänglich an.
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