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   ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16   

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https://dejure.org/2016,4057
ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16 (https://dejure.org/2016,4057)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09.03.2016 - 3 Ga 3/16 (https://dejure.org/2016,4057)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 09. März 2016 - 3 Ga 3/16 (https://dejure.org/2016,4057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Verfügungsverfahren betreffend Unterlassungsansprüche wegen Verletzung der kollektiven Koalitionsfreiheit; Erstreckung des Koalitionsschutzes auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (hier: Tarifautonomie); Arbeitgeberseitiges Versprechen einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Prämien für Gewerkschaftsaustritt unzulässig

  • lto.de (Pressebericht)

    Prämienzahlung rechtswidrig: 50 Euro für Gewerkschaftsaustritt

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Belohnung für Gewerkschaftsaustritt

Besprechungen u.ä.

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Prämie von Arbeitgeber für Gewerkschaftsaustritt ist rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Diese Ansprüche sind nicht auf Eigentumsverletzungen beschränkt, sondern bestehen darüber hinaus zur Abwehr von Eingriffen in alle nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechte, Lebensgüter und Interessen (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2014 1 AZR 257/13 m. w. N.).

    Gegen rechtswidrige Eingriffe in diese Freiheit kann sich eine Koalition mit auf § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Absatz 1 BGB i. V. m. Artikel 9 Absatz 3 GG gestützten Unterlassungsklagen wehren (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 a. a. O.).

    Der sich auf alle koalitionsspezifischen Betätigungsweisen erstreckende Schutz des Artikel 9 Absatz 3 GG umfasst insbesondere die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (BAG Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 m. w. N.).

    Ihre Aufgabe ist es, den von der staatlichen Rechtsetzung freigelassenen Raum des Arbeitslebens durch Tarifverträge sinnvoll zu ordnen, insbesondere die Höhe der Arbeitsvergütung für die verschiedenen Berufstätigkeiten festzulegen, und so letztlich die Gemeinschaft sozial zu befrieden (BAG Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 m. w. N.).

    Im Hinblick darauf schützt Artikel 9 Absatz 3 GG eine Gewerkschaft auch darin, diese Angaben der Arbeitgeberseite in einer konkreten Verhandlungssituation vorzuenthalten, um sich nicht selbst zu schwächen (vgl. BAG Urteil vom 18.11.2014 - 1 AZR 257/13 m. w. N.).

  • LAG Hessen, 07.11.2012 - 12 Sa 654/11

    Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im tarifpluralen

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Für das Fragerecht gilt jedoch allgemein, dass der Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges - also sachliches - Interesse an der Kenntnis der jeweiligen Information im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis haben muss, aufgrund dessen die Belange des Arbeitnehmers zurücktreten müssen (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11 m. w. N.).

    Danach ist das Fragerecht begrenzt durch das betriebliche Interesse und das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, die es gegeneinander abzuwägen gilt (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).

    Allein aus der Notwendigkeit eines sachlichen Erfordernisses und dem Schutz, den Artikel 9 Absatz 3 GG garantiert, folgt, dass es auch im bestehenden Arbeitsverhältnis kein generelles Recht des Arbeitgebers zur Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit geben kann (vgl. Hessisches LAG Urteil vom 7.11.2012 - 12 Sa 654/11).

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 179/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Dritter Weg

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, also die Besorgnis weiterer Beeinträchtigungen (vgl. § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist Tatbestandsmerkmal jedes Unterlassungsanspruchs und damit materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 ; LAG Rheinlandpfalz, Urteil vom 6.12.2012 - 10 Sa Ga 11/12 m. w. N.).

    Sie ist nicht auf die identische Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 ; BGH, Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02).

  • BAG, 20.11.2012 - 1 AZR 611/11

    Arbeitskampf in kirchlichen Einrichtungen - Zweiter Weg

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Für ihn muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (BAG Urteil vom 20.11.12 - 1 AZR 611/11 m.w.N.) .

    Dementsprechend sind die Gerichte auch verpflichtet, Anträge nach Möglichkeit so auszulegen, dass eine Sachentscheidung ergehen kann (vgl. BAG, Urteil vom 20.11.12 - 1 AZR 611/11) .

  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Bei einem Unterlassungsverstoß wird in der Regel ein Ordnungsgeld von 1/20stel des Wertes des Unterlassungsanspruchs für angemessen erachtet (vgl. LAG Hamm Beschluss vom 3.5.2007 - 10 Ta 692/06).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Sie ist nicht auf die identische Verletzungsform beschränkt, sondern umfasst alle im Kern gleichartigen Verletzungsformen (vgl. BAG, Urteil vom 20. November 2012 - 1 AZR 179/11 ; BGH, Urteil vom 9. September 2004 - I ZR 93/02).
  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Dazu gehören sämtliche Betätigungen, die dem Zweck der Koalition dienen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu wahren und zu fördern (vgl. BAG Urteil vom 17.5.2011 - 1 AZR 473/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08
    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf das Unterlassen einer bestimmten Maßnahme ist trotz seiner nicht nur sichernden, sondern befriedigenden Wirkung und der damit verbundenen Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen( vgl. Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.08 - 16 SaGa 1366/08 m.w.N.) Eine solche, so genannte Befriedigungsverfügung ist im Hinblick auf den rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruch auf effektiven Rechtsschutz insbesondere dann zulässig, wenn sie die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen bzw. den Gläubiger vor einer Rechtsvereitelung zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - NJW 1995, S. 2477 ff.).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Einstweiliger Rechtsschutz im Hinblick auf das Unterlassen einer bestimmten Maßnahme ist trotz seiner nicht nur sichernden, sondern befriedigenden Wirkung und der damit verbundenen Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen( vgl. Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.08 - 16 SaGa 1366/08 m.w.N.) Eine solche, so genannte Befriedigungsverfügung ist im Hinblick auf den rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruch auf effektiven Rechtsschutz insbesondere dann zulässig, wenn sie die einzige wirksame Möglichkeit ist, das Recht des Gläubigers durchzusetzen bzw. den Gläubiger vor einer Rechtsvereitelung zu schützen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91 - NJW 1995, S. 2477 ff.).
  • BAG, 14.02.1967 - 1 AZR 494/65

    Gewerkschaftsrechte - Gewerkschaftsinformation - Gewerkschaftswerbung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 09.03.2016 - 3 Ga 3/16
    Eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern ist jedoch Voraussetzung für den Bestand und eine erfolgreiche Tätigkeit der Gewerkschaft (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1967 - 1 AZR 494/65).
  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

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