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   ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18   

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https://dejure.org/2018,34670
ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18 (https://dejure.org/2018,34670)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11.06.2018 - 1 Ca 204/18 (https://dejure.org/2018,34670)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 1 Ca 204/18 (https://dejure.org/2018,34670)
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  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18
    Unter Berücksichtigung des auch in Ziffer II 2 g) SP erkennbaren Zwecks ist dies aufgrund ihres Beurteilungsspielraums auch zulässig und aufgrund der zukunftsorientierten Ausgleichs- und Überbrückungsfunktion des Sozialplans nicht zu beanstanden (BAG 09.12.2014 - 1 AZR 102/13).

    Insbesondere die typisierende Annahme, rentenberechtigte oder rentennahe Arbeitnehmer seien regelmäßig wirtschaftlich stärker abgesichert, als rentenferne Jahrgänge, ist nicht zu beanstanden (BAG 09.12.2014 - 1 AZR 102/13).

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18
    Die Betriebsparteien haben bei der Aufstellung von Sozialplänen wegen § 10 S.3 Nr. 6 Alt. 2 AGG einen Beurteilungsspielraum, der insbesondere die tatsächliche Einschätzung der sich aus der Betriebsänderung für die Arbeitnehmer ergebenden wirtschaftlichen Nachteile betrifft (BAG 11.11.2008 - 1 AZR 475/07).
  • BAG, 13.02.2007 - 1 AZR 163/06

    Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18
    Dabei sind auch pauschalierende und typisierende Betrachtungen zulässig (BAG 13.02.2007 - 1 AZR 163/06).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 11.06.2018 - 1 Ca 204/18
    Maßgeblich ist auf den im Wortlaut zum Ausdruck gebrachten Willen der Betriebspartner abzustellen und der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung zu berücksichtigen, soweit er sich in den Bestimmungen des Sozialplans niedergeschlagen hat (st. Rspr. des BAG, zB 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94, 98 f., zu II 2 a der Gründe, mwN).
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