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   ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17   

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https://dejure.org/2017,52764
ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17 (https://dejure.org/2017,52764)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14.11.2017 - 1 Ga 16/17 (https://dejure.org/2017,52764)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 14. November 2017 - 1 Ga 16/17 (https://dejure.org/2017,52764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässigkeit eines auf den Abschluss eines Sozialtarifvertrages gerichteten Warnstreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Die gesetzliche, dem Tarifvertrag immanente relative Friedenspflicht eines Tarifvertrages verbietet den Tarifvertragsparteien nur, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfes erreichen wollen (BAG vom 27.6.1989 - 1 AZR 404/88, zit. nach juris).

    Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Tarifvertragsparteien ausdrücklich darauf verzichtet hätten, diese Frage tariflich zu regeln, so dass auch diese "Nichtregelung" im Tarifvertrag eine die Friedenspflicht begründende tarifliche Regelung darstellen würde, die Arbeitskämpfe zur Änderung dieses Rechtszustandes verbietet (vgl. zu den Voraussetzungen einer der Friedenspflicht unterfallenden "Nichtregelung" BAG vom 27.6.1989 - 1 AZR 404/88, zit. nach juris).

  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    "Die Rechtsfrage, ob Sozialtarifverträge als solche, die sich inhaltlich weitgehend mit dem Sozialplan decken können, zulässig sind, hat das Bundesarbeitsgericht mit seiner Entscheidung vom 24.4.2007 (1 AZR 252/06) entschieden.

    Denn wie das Arbeitsgericht zu Recht ausgeführt hat, lässt die in Art. 9 Abs. 3 GG geregelte Tarifautonomie eine Übermaßkontrolle nicht zu (vgl. BAG 24.4.2007 - 1 AZR 252/06).".

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Zur Durchsetzung von Tarifforderungen ist die Gewerkschaft nicht auf das Kampfmittel des Erzwingungsstreiks beschränkt, sondern kann bereits im Vorfeld zur Bekräftigung ihrer Forderungen, ohne dass Tarifverhandlungen förmlich für gescheitert erklärt werden müssten, zu sog. Warnstreiks ausrufen (BAG vom 21.6.1988 - 1 AZR 651/86, zit. nach juris).
  • ArbG Berlin, 29.04.2008 - 58 Ga 6014/08

    Streikmaßnahmen ohne Vorlauffrist von 24 Stunden

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Darüber hinaus hätte sich eine Kenntnisnahme der Antragstellerin jedenfalls aus den Lokalnachrichten vom 13.11.2017 ergeben können, dabei wäre auch die gegebene Zeitspanne ohne weiteres ausreichend (vgl. Arbeitsgericht Berlin vom 29.4.2008 - 58 Ga 6014/08, zit. nach juris, welche im Grundsatz die Beachtung einer gewissen Vorankündigungsfrist - etwa 24 Stunden - als geboten ansieht).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Haben die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrages die kampfweise Durchsetzung weiterer Regelungen unterbinden wollten, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen (BAG vom 18.2.2003 - 1 AZR 142/02, zit. nach juris).
  • ArbG Berlin, 22.04.2013 - 59 Ga 5770/13

    Warnstreik der Gewerkschaft GEW - Entgeltordnung für Lehrkräfte - Friedenspflicht

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Auch dann, wenn der Streik inhaltlich begrenzt werden soll, ist der Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG tangiert (ArbG Berlin vom 22.4.2013 - 59 Ga 5770/13, zit. nach juris).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1442/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks - Parteifähigkeit

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Allerdings ist stets das in der Grundrechtsgewährung des Art. 9 Abs. 3 GG liegende Gebot an den Staat zu beachten, sich unmittelbarer Eingriffe in die Tarifauseinandersetzungen zu enthalten, so dass beim Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Untersagung eines Streiks grundsätzlich besondere Zurückhaltung geboten ist (Hess. LAG vom 17.9.2008 - 9 SaGa 1442/08, zit. nach juris).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Sie ist vielmehr dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (BAG vom 10.12.2002 - 1 AZR 96/02, zit. nach juris).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Sie verbietet es den Tarifvertragsparteien aber lediglich, einen bestehenden Tarifvertrag inhaltlich dadurch in Frage zu stellen, dass sie Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfrechts durchzusetzen versuchen (BAG vom 19.6.2007 - 1 AZR 396/06, zit. nach juris).
  • LAG Hamm, 13.07.2015 - 12 SaGa 21/15

    Rechtsfolgen des Nichtzustandekommens einer Einigung der Tarifpartner über eine

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 14.11.2017 - 1 Ga 16/17
    Diesen Anspruch kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gelten machen (Urteile des LAG Hamm vom 13.07.2015, 12 SaGa 21/15, juris Rn.40; vom 16.01.2007, 8 Sa 74/07, juris Rn. 30, 31; des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.08.2012, 22 SaGa 1131/12, juris Rn. 64).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

  • LAG Hamm, 16.01.2007 - 8 Sa 74/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf, Streik beim Blutspendendienst,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12

    Einstweilige Verfügung - Unterlassung von Aufrufen zu Warnstreiks gegen Betriebe

  • ArbG Hameln, 07.05.2004 - 3 Ga 3/04

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen ; Parteifähigkeit von

  • ArbG Hagen, 05.09.2017 - 5 Ga 11/17
  • LAG Hamm, 02.07.2017 - 12 Ta 373/17

    Warnstreik um Abfindungsregelungen in Sozialtarifverträgen

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