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ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch und Ausgleich entgangener Einkünfte aus dem beendeten Handelsvertretervertrag wegen Pflichtverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
- BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 753/14
- LAG Hamm, 18.09.2019 - 14 Sa 1142/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78
Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier - …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).Ein Anspruch aus Pflichtwidrigkeit oder unerlaubter Handlung ist folglich schon dann fällig, wenn der Gläubiger den Tathergang und den ihm daraus erwachsenden Schaden kennt (BAG, Urteil vom 26.5.1981, aaO).
- BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72
Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform - …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Der Begriff der Fälligkeit in Ausschlussfristen ist von den Gerichten für Arbeitssachen stets unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht auszulegen (BAG, Urteil vom 25.5.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB). - BAG, 29.01.1981 - 3 AZR 268/78
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Aus diesem Grund ist der Gläubiger eines Schadensersatzanspruchs aus einem Arbeitsverhältnis gehalten, seien (möglichen) Forderungen nachzugehen und Ermittlungen zum Sachverhalt anzustellen, wenn Ausschlussfristen einschlägig sind (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 268/78, aaO). - BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78
Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
Dies gilt selbst dann, wenn der Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung in der Ausschlussfrist nicht angesprochen ist, sondern deren Wortlaut ausdrücklich nur Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag berührt (BAG, Urteil vom 5.3.1981 - 3 AZR 559/78, AP Nr. 9 zu § 70 BAT).
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13
AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung; …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2013 (1 Ca 1258/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.