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   ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12   

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https://dejure.org/2013,58389
ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12 (https://dejure.org/2013,58389)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12 (https://dejure.org/2013,58389)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 15. Januar 2013 - 1 Ca 1258/12 (https://dejure.org/2013,58389)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).

    Ein Anspruch aus Pflichtwidrigkeit oder unerlaubter Handlung ist folglich schon dann fällig, wenn der Gläubiger den Tathergang und den ihm daraus erwachsenden Schaden kennt (BAG, Urteil vom 26.5.1981, aaO).

  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher sich die Kammer anschließt, zählen zu den von einer Ausschlussklausel erfassten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern - des einheitlichen Lebensvorgangs wegen - auch gleichgerichtete Ansprüche aus unerlaubter Handlung (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 269/78, AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Urteil vom 10.1.1974 - 5 AZR 573/72, AP Nr. 54 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
    Der Begriff der Fälligkeit in Ausschlussfristen ist von den Gerichten für Arbeitssachen stets unter Einbeziehung des Kenntnisstandes des Gläubigers und subjektiver Zurechnungsgesichtspunkte interessengerecht auszulegen (BAG, Urteil vom 25.5.2005 - 5 AZR 572/04, AP Nr. 1 zu § 310 BGB).
  • BAG, 29.01.1981 - 3 AZR 268/78
    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
    Aus diesem Grund ist der Gläubiger eines Schadensersatzanspruchs aus einem Arbeitsverhältnis gehalten, seien (möglichen) Forderungen nachzugehen und Ermittlungen zum Sachverhalt anzustellen, wenn Ausschlussfristen einschlägig sind (BAG, Urteil vom 26.5.1981 - 3 AZR 268/78, aaO).
  • BAG, 05.03.1981 - 3 AZR 559/78

    Ausschlußklausel - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 15.01.2013 - 1 Ca 1258/12
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung in der Ausschlussfrist nicht angesprochen ist, sondern deren Wortlaut ausdrücklich nur Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag berührt (BAG, Urteil vom 5.3.1981 - 3 AZR 559/78, AP Nr. 9 zu § 70 BAT).
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15. Januar 2013 (1 Ca 1258/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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