Rechtsprechung
   ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8994
ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10 (https://dejure.org/2010,8994)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17.03.2010 - 2 Ca 319/10 (https://dejure.org/2010,8994)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 17. März 2010 - 2 Ca 319/10 (https://dejure.org/2010,8994)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,8994) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 242 BGB
    Anhörung des Arbeitnehmers vor Kündigung, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des Ausspruchs einer Kündigung ohne Anhörung des Arbeitnehmers mit dem Grundsatz von Treu und Glauben sowie der Vorschrift des § 82 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG); Verfassungskonforme Auslegung des § 242 BGB mit Rücksicht auf Art. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anhörung des Arbeitnehmers vor jeder Kündigung in betriebsratslosen Betrieben?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anhörung als Kündigungsvoraussetzung im Kleinbetrieb? // Abweichung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1178
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG Gelsenkirchen, 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Vorliegen einer Eigenkündigung des

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    In dem Urteil der 3. Kammer des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 26.06.1998 (3 Ca 3473/97, EzA § 242 Nr. 41) heißt es hierzu im Einzelnen als Begründung:.

  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 36/97

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.

    Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen (in einem Urteil vom 18.9.1997 - 2 AZR 36/97 - DB 98, 136 m.w.N.) eine Anhörung des Arbeitnehmers als generelle Wirksamkeitsvoraussetzung einer Kündigung verneint und dies u.a. damit begründet, dass der wichtige Grund im Sinne des § 626 BGB und die soziale Rechtfertigung einer Kündigung im Sinne von § 1 Kündigungsschutzgesetz vom objektiven Vorliegen entsprechender Tatsachen abhängt, ohne dass es auf den subjektiven Kenntnisstand des Kündigenden ankomme (siehe BAG a.a.O.).

  • BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 395/93

    Einigungsvertrag - Beitrittsgebiet - Kündigung - MfS-Mitarbeiter - Personalrat -

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    (Zur Grundrechtssicherung durch Verfahren s. näher Kohte, Anmerkung zum BAG, Urteil vom 26.5.1994 - 8 AZR 395/93 -, Arbeit und Arbeitsrecht 1995, S. 20 ff. mit weiteren Nachweisen und dem Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG NJW 1977, S. 892 ; 1983, S. 1535 f.).
  • OLG München, 23.01.1992 - 27 W 291/91
    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht dementsprechend auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht dementsprechend auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • ArbG Gelsenkirchen, 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06
    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • OLG Köln, 23.03.1993 - 19 W 59/92

    Anforderungen an das Verfahren bei Verhängung einer Vereinsstrafe; Umfang der

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte geht dementsprechend auf dem Gebiet des Vereinsrecht von der Pflicht aus, vor Ausschluss eines Vereinsmitglieds oder der Verhängung einer anderen Vereinsstrafe das Mitglied vorher anzuhören (BGHZ 29, 352 ff, 355; OLG München 23.1.92 - 27 W 291/91; OLG Köln NJW-RR 1993, 891; OLG München MDR 73, 405), selbst wenn dies nicht in der Vereinssatzung oder in einer aufgestellten Verfahrensordnung vorgesehen ist.
  • ArbG Dortmund, 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08

    Fristlose Kündigung nur nach vorheriger Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • ArbG Gelsenkirchen, 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 17.03.2010 - 2 Ca 319/10
    Während das Bundesarbeitsgericht die Notwendigkeit einer Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung - außer im Falle einer Verdachtskündigung - verneint (BAG 21.03.1959 - 2 AZR 375/59; BAG 18.09.1997 - 2 AZR 36/97; BAG 21.02.01 - 2 AZR 579/99) hatten sie das Arbeitsgericht Gelsenkirchen (26.06.1998 - 3 Ca 3473/97; 13.11.1998 - 3 Ca 2219/98; 18.01.2007 - 5 Ca 1689/06) und das Arbeitsgericht Dortmund (30.10.2008 - 2 Ca 2492/08) unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, auf verfassungsrechtliche Prinzipien sowie auf Grundrechte für rechtlich erforderlich, soweit ein Betriebsrat nicht existiert und deswegen nicht angehört werden kann.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.04.1999 - 6 Ca 61/99

    Voraussetzungen des Anspruchs des Arbeitnehmers auf Entfernung zweier Abmahnungen

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Der gegenteiligen Ansicht des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen (17. März 2010 - 2 Ca 319/10 -) fehlt die gesetzliche Grundlage.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.06.2013 - 5 Sa 400/12

    Änderungskündigung, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer Vollmacht,

    a) Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Kündigung ist auch in einem Kleinbetrieb oder betriebsratslosen Betrieb - mit Ausnahme der Verdachtskündigung - keine Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. BAG, Urt. v. 21.02.2001 - 2 AZR 579/99 -, juris; a. A.: ArbG Gelsenkirchen, Urt. v. 17.03.2010 - 2 Ca 319/10 und Urt. v. 26.06.1998 - 3 Ca 3473/97 -, juris; ArbG Dortmund, Urt. v. 30.10.2008 - 2 Ca 2492/08 -, juris).
  • ArbG Stuttgart, 31.05.2016 - 5 Ca 165/16

    Anhörung des Arbeitnehmers - Kündigung in der Wartezeit - Treuwidrigkeit

    Dabei ist die Anhörung des Arbeitnehmers vor einer Kündigung - außer bei der Verdachtskündigung - mangels gesetzlicher Grundlage keine Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Urteil vom 10.4.2014 - 2 AZR 647/13, NJW 2014, 3533 Rn. 33 ausdrücklich gegen a.A. des ArbG Gelsenkirchen im Urteil vom 17.03.2010 - 2 Ca 319/10, NZA 2010, 1178).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht