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ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 3 Ca 1072/18 |
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ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. November 2018 - 3 Ca 1072/18 (https://dejure.org/2018,39889)
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Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 21.11.2018 - 3 Ca 1072/18
- LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 02.05.2019 - 17 Sa 62/19
Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Wechselschichtarbeitnehmer durch Ausschluss …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.11.2018 - 3 Ca 1072/18 - abgeändert und wie folgt neu gefasst.Der Kläger beantragt, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21. November 2018 - 3 Ca 1072/18 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, ihm für 2018 Altersfreizeit gemäß § 2a des Manteltarifvertrages für die chemische Industrie i.d.F. vom 2. Februar 2016 in Höhe von 13, 668 Freischichten zu gewähren, 2. festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm Altersfreizeit in Höhe von 18, 224 Freischichten jährlich zu gewähren.