Rechtsprechung
   ArbG Gera, 16.12.2021 - 2 Ca 329/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,53508
ArbG Gera, 16.12.2021 - 2 Ca 329/20 (https://dejure.org/2021,53508)
ArbG Gera, Entscheidung vom 16.12.2021 - 2 Ca 329/20 (https://dejure.org/2021,53508)
ArbG Gera, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 2 Ca 329/20 (https://dejure.org/2021,53508)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,53508) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG, § 612a BGB, § 23 Abs 1 KSchG
    Ordentliche Kündigung - Anwendbarkeit des KSchG - Betriebsbegriff - Maßregelungsverbot - Darlegungs- und Beweislast

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Unzulässige Arbeitnehmerkündigung wegen Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus ArbG Gera, 16.12.2021 - 2 Ca 329/20
    In Anlehnung an den Betriebsbegriff des BetrVG ist nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unter einem Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln zu verstehen, mit deren Hilfe jemand in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern einen oder mehrere arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen (BVerfG 27.1.1998, NZA 1998, 470 ff.; BAG 24.2.1976, DB 1983, 1498; ErfK/Ascheid Rn. 4).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Auszug aus ArbG Gera, 16.12.2021 - 2 Ca 329/20
    In Anlehnung an den Betriebsbegriff des BetrVG ist nach gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unter einem Betrieb die organisatorische Einheit von Arbeitsmitteln zu verstehen, mit deren Hilfe jemand in Gemeinschaft mit seinen Mitarbeitern einen oder mehrere arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen (BVerfG 27.1.1998, NZA 1998, 470 ff.; BAG 24.2.1976, DB 1983, 1498; ErfK/Ascheid Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht