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   ArbG Gießen, 01.08.2014 - 10 Ca 14/14   

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https://dejure.org/2014,57428
ArbG Gießen, 01.08.2014 - 10 Ca 14/14 (https://dejure.org/2014,57428)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 01.08.2014 - 10 Ca 14/14 (https://dejure.org/2014,57428)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 01. August 2014 - 10 Ca 14/14 (https://dejure.org/2014,57428)
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Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Endlosbefristungen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern an Unis oft unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hessen, 05.08.2015 - 2 Sa 1210/14

    Drittmittel iSd. § 2 Abs. 2 Satz 1 WissZeitVG können auch unmittelbar vom Träger

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 01. August 2014 - Aktenzeichen 10 Ca 14/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Wegen des weiteren unstreitigen Sachverhalts, des Vortrags der Parteien im ersten Rechtszug und der dort zuletzt gestellten Anträge wird gem. § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. August 2014 - Az. 10 Ca 14/14 (Bl. 103 -109 d. A.) - Bezug genommen.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat mit dem am 1. August 2014 verkündeten Urteil - 10 Ca 14/14 (Bl. 102 - 118 d. A.) - festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien über den 31. Dezember 2013 hinaus unbefristet fortbesteht, und im Übrigen dem beklagten Land die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und den Wert des Streitgegenstandes auf EUR 11.764,35 festgesetzt.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. August 2014, Aktenzeichen 10 Ca 14/14, abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 1. August 2014 -10 Ca 14/14 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG als Berufung in einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses statthaft.

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