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ArbG Gießen, 02.03.2016 - 2 BV 4/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15
Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist …
Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2016 - 2 BV 4/15
Maßgebend für die Auslegung, welches Ziel der Betriebsrat mit seinem Feststellungsantrag verfolgt, können auch Äußerungen seines Vorsitzenden und sonstige Umstände sein, wenn nur so das wahre Ziel des Betriebsrats ermittelt werden kann (vgl. LAG Frankfurt, Urteil vom 09. September 2015, 9 SaGa 1082/15, NZA 2015, 1337-1342, zu der Frage, nach welchen Kriterien durch Auslegung das tatsächliche Streikziel der kampfführenden Gewerkschaft ermitteln werden kann). - BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01
Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen
Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2016 - 2 BV 4/15
Das Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses, aus denen sich Folgen nur für die einzelnen Arbeitnehmer und nicht für ihn selbst ergeben, ist hingegen rechtlich nicht geschützt (vgl. hierzu BAG, 19. Februar 2002, 1 ABR 2/01, juris).