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   ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15   

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ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15 (https://dejure.org/2017,10896)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 02.03.2017 - 7 Ca 157/15 (https://dejure.org/2017,10896)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 02. März 2017 - 7 Ca 157/15 (https://dejure.org/2017,10896)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 230/01

    Zustellung demnächst bei Angabe einer unzutreffenden Postanschrift

    Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15
    § 691 Abs. 2 ZPO gilt hinsichtlich der Frage, ob die Zustellung nach "demnächst" erfolgt ist, nach der Rechtsprechung (vgl. BGH v. 21. März 2002 - VII ZR 230/01, juris) in solchen Konstellationen ebenfalls, in denen der Mahnantrag einen Mangel aufweist, der seine Zurückweisung zur Folge haben könnte, der aber behebbar ist.

    In solchen Fällen soll auch nicht zwischen ausdrücklich in § 691 Abs. 1 ZPO genannten Mängeln und anderen Mängeln unterschieden werden (BGH v. 21. März 2002 - VII ZR 230/01, juris).

    Diese unterschiedlichen Zeiträume seien nicht gerechtfertigt, so dass die Monatsfrist des § 691 Abs. 2 ZPO auch für die Beurteilung der Zustellung als demnächst im Falle der Behebung von Mängeln maßgeblich sein müsse (vgl. BGH v. 21. März 2002 - VII ZR 230/01, juris).

  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15
    Entscheidend ist insoweit, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegenstehen (BGH v. 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98, juris).

    Bei (allein) vom Zustellungsbetreiber verursachten Zustellungsverzögerungen von mehr als 14 Tagen ab Fristablauf ist eine Rückwirkung regelmäßig ausgeschlossen (BGH v. 27. Mai 1999 - VII ZR 24/98, juris; Zöller/Greger, 30. Auflage, § 167 ZPO Rn. 11).

  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15
    Ein Verweisungsbeschluss betreffend den Rechtsweg, der vor Rechtshängigkeit ergeht, beruht auf einer krassen Rechtsverletzung und entfaltet nach § 17 a GVG keine Bindungswirkung (BAG v. 9. Februar 2006 - 5 AS 1/06, juris).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 106/86

    Unterbrechung der Verjährung eines Aufwendungsersatzanspruchs für Flugreisen

    Auszug aus ArbG Gießen, 02.03.2017 - 7 Ca 157/15
    In der Rechtsprechung anerkannt ist, dass auch die Zustellung eines Mahnbescheides, den ein unzuständiges Gericht erlassen hat, verjährungshemmende Wirkung hat (vgl. BAG v. 13. Mai 1987 - 5 AZR 106/86, juris; Palandt/Heinrichs, 67. Auflage, § 204 BGB Rn. 18; MünchKomm/Grothe, 6. Auflage, § 204 BGB Rn. 33).
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