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   ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20   

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https://dejure.org/2020,5827
ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20 (https://dejure.org/2020,5827)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 06.03.2020 - 9 Ga 1/20 (https://dejure.org/2020,5827)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 06. März 2020 - 9 Ga 1/20 (https://dejure.org/2020,5827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art. 9 GG
    1. Streiks sind auch in Betrieben der Gesundheitsvorsorge möglich.2. Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit von Streiks in Betrieben der Gesundheitsfürsorge ist die Sicherstellung eines Notdienstes.3. Für die notwendige Gestaltung des Notdienstes ist die Arbeitgeberseite ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streiks sind auch in Betrieben der Gesundheitsvorsorge grundsätzlich zulässig

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Streiks sind auch in Betrieben der Gesundheitsvorsorge möglich - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sind Streiks in Betrieben der Gesundheitsvorsorge während einer Pandemie zulässig?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zulässiger Streik in Betrieben der Gesundheitsvorsorge trotz Virus-Pandemie bei Sicherstellung eines Notdienstes - Abschluss einer Notdienstvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft nicht erforderlich

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 330

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 13.07.2015 - 12 SaGa 21/15

    Rechtsfolgen des Nichtzustandekommens einer Einigung der Tarifpartner über eine

    Auszug aus ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20
    Die Kammer geht in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgerichts Hamm (vgl. LAG Hamm, 13.07.2015, 12 SaGa 21/15) davon aus, dass Arbeitskampfmaßnahmen in derartigen Fällen spezifischen Einschränkungen unterliegen, um unverhältnismäßige Eingriffe in das Gemeinwohl zu verhindern.
  • BAG, 19.11.1985 - 1 ABR 37/83

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Untergliederungen von Gewerkschaften selbst beteiligtenfähig sein, wenn sie körperschaftlich organisiert und gegenüber der Gesamtorganisation weitgehend selbständig sind (vgl. BAG, Beschluss vom 19. November 1985 - 1 ABR 37/83 -, BAGE 50, 179-202, Rn. 74).
  • LAG Hessen, 22.11.2016 - 16 SaGa 1459/16

    Kein Verbot des Streiks der Piloten der Lufthansa am 23.11.2016

    Auszug aus ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20
    Ein Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitskampfmaßnahme besteht daher nur dann, wenn diese rechtswidrig, gegebenenfalls sogar greifbar oder offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22. November 2016 - 16 SaGa 1459/16 -, Rn. 51 - 55, juris).
  • LAG Hamm, 16.01.2007 - 8 Sa 74/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf, Streik beim Blutspendendienst,

    Auszug aus ArbG Gießen, 06.03.2020 - 9 Ga 1/20
    Werden die sich hieraus ergebenden Grenzen durch Maßnahmen des Arbeitskampfes überschritten, stellt dies im Verhältnis zum Träger der Gemeinwohlaufgabe einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, gegen welchen Abwehrrechte aus §§ 1004, 823 BGB geltend gemacht werden können (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 16. Januar 2007 - 8 Sa 74/07 -, Rn. 30 - 31, juris).
  • ArbG Berlin, 24.08.2021 - 36 Ga 8475/21

    Untersagung eines Streiks

    Erforderlich ist diesbezüglich nicht der Abschluss einer Notdienstvereinbarung, sondern die Einrichtung eines Notdienstes (vgl. ArbG Gießen, Urteil vom 6. März 2020 - 9 Ga 1/20 -, zitiert nach juris).
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