Rechtsprechung
   ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22   

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https://dejure.org/2022,8410
ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22 (https://dejure.org/2022,8410)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 12.04.2022 - 5 Ga 1/22 (https://dejure.org/2022,8410)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 12. April 2022 - 5 Ga 1/22 (https://dejure.org/2022,8410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 20a IfSG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Kein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung eines ungeimpften Wohnbereichsleiters in einer vollstationären Pflegeeinrichtung zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen

Kurzfassungen/Presse (14)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung Ungeimpfter im Seniorenheim

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Pflegeheim darf nicht gegen Covid19 geimpfte Mitarbeiter freistellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ungeimpfte Pflegekräfte in Seniorenheim

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Seniorenheimen: Keine Beschäftigung für impfunwillige Pflegekräfte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim zurückgewiesen ... - Corona-Virus

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber können Impfunwillige aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich unbezahlt freistellen !

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss ungeimpftes Pflegepersonal nicht beschäftigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter im Pflegeheim

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Beschäftigung in Seniorenheim ohne Corona-Impfung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Ungeimpfte nicht beschäftigen

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kein Beschäftigungsanspruch für nichtgeimpfte Arbeitnehmer im Pflegebereich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einrichtungsbezogene Impflicht und Freistellung umgeimpfter Mitarbeiter

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Ungeimpfte haben keinen Beschäftigungsanspruch in der Pflege

Besprechungen u.ä.

  • netzwerkkrista.de (Entscheidungsbesprechung)

    Freistellung ungeimpfter Mitarbeiter im Gesundheitswesen - Risiken und Nebenwirkungen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Ungeimpfte Mitarbeiter verlieren Anspruch auf Beschäftigung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22
    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - juris).
  • BAG, 15.06.2021 - 9 AZR 217/20

    Beschäftigungsanspruch - unternehmerische Entscheidung - Wegfall der

    Auszug aus ArbG Gießen, 12.04.2022 - 5 Ga 1/22
    Stehen überwiegende schutzwerte Interessen der Beschäftigung entgegen, ist der Arbeitgeber nicht zur Beschäftigung des Arbeitnehmers verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 15. Juni 2021 - 9 AZR 217/20 - juris; BAG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - juris).
  • LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22

    Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 12. April 2022 - 5 Ga 1/22 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Stuttgart, 12.10.2022 - 15 Ca 2557/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht - Tätigkeitsverbot - unbezahlte Freistellung -

    Teils wird dies bejaht (vgl. ArbG Köln 21. Juli 2022 - 8 Ca 1779/22, ArbG Offenbach 12. Juli 2022 - 3 Ca 124/22; im einstweiligen Verfügungsverfahren vgl. Sächsisches LAG 10. Mai 2022 - 3 SaGa 3/22, LAG Hessen 11. August 2022 - 5 SaGa 728/22, wobei die Entscheidungsgründe dieser Entscheidung noch nicht vorliegen, ArbG Gießen 12. April 2022 - 5 Ga 1/22, ArbG Dresden 18. Juli 2022 - 1 Ga 24/22; Weigert NZA 2022, 166 ff., Bonitz/Schleiff NZA 2022, 233 ff., Oberthür ArbRB 2022, 80 ff., Müller ArbRAktuell 2022, 55 ff.), teils wird dies verneint (vgl. ArbG Bonn 18. Mai 2022 - 2 Ca 2082/21; im einstweiligen Verfügungsverfahren ArbG Dresden - 9 Ga 10/22; Stöbe PersR 2022, 23 ff. und AuR 2022, 159 ff.; Gerhardt IfSG § 20a Rn. 49; Beden NZA 2022, 611 ff., Harländer/Otte NZA 2022, 160 ff., Chama/Noll MDR 2022, 406 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2023 - 11 Sa 51/22

    Covid-19 - Altenpflegeeinrichtung - keine Vorlage eines Impf- oder

    Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen vom 12. April 2022 (- 5 Ga 1/22) stehe dem nicht entgegen.
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 04.08.2022 - 5 Ca 124/22

    Covid-19 - Freistellung ohne Entgeltfortzahlung - Annahmeverzug -

    Soweit sich der Beklagte insoweit auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Gießen vom 12.04.2022 - 5 Ga 1/22 - berufen hat, steht dies dem nicht entgegen.
  • ArbG Gießen, 08.11.2022 - 5 Ca 119/22

    Vergütungsanspruch bei Freistellung wegen fehlender SARS-CoV-2-Impfung

    Der Kläger hat seinen Anspruch auf Beschäftigung sowohl mit einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az. 5 Ga 1/22) als auch in einem Hauptsacheverfahren (5 Ca 93/22) gerichtlich geltend gemacht.
  • ArbG Duisburg, 08.09.2022 - 1 Ca 809/22
    bb) Im Übrigen schließt sich die Kammer den Gründen der Entscheidung des ArbG Gießen (5 Ga 1/22 vom 12.04.2022; zustimmend Rütz/Gorontzi, DB 2022, 1581) an, das - inzwischen zweitinstanzlich bestätigt (LAG Hessen 11.08.222 - 5 SaGa 728/22) - ausführt:.
  • ArbG Bocholt, 28.07.2022 - 4 Ca 308/22

    Einrichtungsbezogene Impfpflicht

    bb) Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Gießen führt zudem aus, dass der Gesetzgeber mit der differenzierten Regelung vermeiden wollte, dass mit einem zwingenden Beschäftigungsverbot für Ungeimpfte, für bereits in den Einrichtungen beschäftigte Personen die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen unter Umständen nicht mehr gegeben ist (ArbG Gießen, Urteil v. 12.04.2022, 5 Ga 1/22, Rn. 25).
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