Rechtsprechung
   ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,39907
ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15 (https://dejure.org/2016,39907)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 21.06.2016 - 1 Ca 300/15 (https://dejure.org/2016,39907)
ArbG Gießen, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 1 Ca 300/15 (https://dejure.org/2016,39907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,39907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 888 ZPO
    Ein gerichtlicher Vergleich, in dem die Schuldnerin sich zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer "sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung' verpflichtete, ist mangels Bestimmtheit einer Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO nicht zugänglich.Inhaltliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 19.02.2004 - 16 Ta 515/03

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses mit

    Auszug aus ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15
    Einer solchen Leistungsbeurteilung können verschiedenartige Formulierungen gerecht werden, eine bestimmte Formulierung ist jedoch gerade nicht in den Vergleichstext aufgenommen worden (vgl. zu einer derartigen Konstellation insoweit Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.02.2004, 16 Ta 515/03).
  • LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16

    1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur

    Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. Juni 2016 - 1 Ca 300/15 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht