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ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 888 ZPO
Ein gerichtlicher Vergleich, in dem die Schuldnerin sich zur Erteilung eines Zeugnisses mit einer "sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung' verpflichtete, ist mangels Bestimmtheit einer Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO nicht zugänglich.Inhaltliche ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 01.03.2016 - 1 Ca 300/15
- ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15
- LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16 Leitsatz: 1
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Hessen, 19.02.2004 - 16 Ta 515/03
Vollstreckung der Verpflichtung zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses mit …
Auszug aus ArbG Gießen, 21.06.2016 - 1 Ca 300/15
Einer solchen Leistungsbeurteilung können verschiedenartige Formulierungen gerecht werden, eine bestimmte Formulierung ist jedoch gerade nicht in den Vergleichstext aufgenommen worden (vgl. zu einer derartigen Konstellation insoweit Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 19.02.2004, 16 Ta 515/03).
- LAG Hessen, 08.09.2016 - 10 Ta 337/16
1. Die Regelung in einem gerichtlichen Vergleich, in der sich der Schuldner zur …
Die sofortige Beschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 21. Juni 2016 - 1 Ca 300/15 - wird zurückgewiesen.