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ArbG Gießen, 25.11.2014 - 9 Ca 47/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
§ 14 TzBfG, § 177 BGB
Die Unterzeichnung eines schiftlichen Arbeitsvertrages durch einen rechtsgeschäftlichen Vertreter wahrt die Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG, wenn erkennbar ist, dass der Vertreter im Namen des Vertretenen handelt.Das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht kann ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 25.11.2014 - 9 Ca 47/14
- LAG Hessen, 27.07.2015 - 16 Sa 61/15
- BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 04.05.2011 - 7 AZR 252/10
Befristungskontrollklage - § 6 KSchG
Auszug aus ArbG Gießen, 25.11.2014 - 9 Ca 47/14
Die gesetzliche Schriftform ist nur gewahrt, wenn der ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 04.05.2011; / AZR 252/10, BAGE 138, 9).
- LAG Hessen, 27.07.2015 - 16 Sa 61/15
Anforderungen an die Form einer Befristungsabrede
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 25. November 2014 - 9 Ca 47/14 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 25. November 2014 - 9 Ca 47/14 - abzuändern und.