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ArbG Hagen, 02.06.2017 - 3 Ca 392/17 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 02.06.2017 - 3 Ca 392/17
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 15.02.2018 - 5 Ta 447/17
Beiordnung eines Verkehrsanwaltes im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 26.06.2017 gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Arbeitsgerichts Hagen vom 02.06.2017 - 3 Ca 392/17 - in der Fassung des Abänderungsbeschlusses vom 28.07.2017 wird der Beschluss abgeändert.In den zum dann führenden Aktenzeichen 3 Ca 392/17 zusammengeführten Verfahren 3 Ca 392/17 und 3 Ca 404/17 ging es um die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Klägers, wobei ein wirksamer Zugang streitig war, sowie Vergütungsansprüche bei Krankheit, wobei die Rechtzeitigkeit der Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit streitig war.