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   ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20   

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https://dejure.org/2020,18194
ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,18194)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,18194)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 03. April 2020 - 5 BVGa 2/20 (https://dejure.org/2020,18194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zugang zum Betrieb zur Ausübung des Betriebsratsamtes - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09

    Zutrittsrecht zum Betrieb

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Es wird weder von einer individualrechtlichen Freistellung von der Arbeit noch von der Absicht des Arbeitgebers berührt, das Arbeitsverhältnis des Betriebsratsmitglieds zu beenden (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09 -, NZA-RR 2009, 646 unter II. 1. a) der Gründe).

    Zunächst einmal führt die erlassene einstweilige Verfügung nicht zu einer vollständigen Beseitigung des Hausverbots, weil den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern Zutritt zum Betrieb nur zur Erfüllung von Aufgaben des Betriebsrats zu gewähren ist (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09 -, NZA-RR 2009, 646, 647 unter II. 2. b) der Gründe).

    Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Arbeitgeberin das Zutrittsrecht der Betriebsratsmitglieder nicht durch ein Hausverbot begrenzen kann; dieses kann sich vielmehr ausschließlich auf die jeweilige individualrechtliche Beziehung zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsratsmitglied, nicht aber auf das Recht zur ungehinderten Betriebsratstätigkeit auswirken (so LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009 - 17 TaBVGa 1372/09 -, NZA-RR 2009, 646, 647 unter II. 2. a) der Gründe am Ende).

  • LAG München, 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05

    Zutrittsrecht zum Betrieb zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Dies ergibt sich daraus, dass der tenorierte Verhaltensbefehl auf Gewährung des Zutritts zum Betrieb nicht nach § 890 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist (vgl. LAG München, Beschluss vom 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05 -, juris, unter II. 8. der Gründe, Rdnr. 67).

    Damit ist der früher bestehende Streit, ob Verfügungsanträge und ihn entsprechende Entscheidungen der Gerichte ebenso wie bei § 890 Abs. 2 ZPO eine Zwangsmittelandrohung enthalten können, erledigt (LAG München, Beschluss vom 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05 -, juris, unter II. 8. der Gründe, Rdnr. 67 am Ende mit weiteren Nachweisen).

    Dieser Anspruch ist aber durch die erlassene einstweilige Verfügung sichergestellt (vgl. LAG München, Beschluss vom 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05 -, juris, unter II. 4. der Gründe, Rdnr. 60).

  • ArbG Hamburg, 06.05.1997 - 25 GaBV 4/97

    Umfang des Zugangsrechts von Betriebsratsmitgliedern zu betrieblichen Lagern;

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Es besteht jedoch kein Anlass, wegen eines möglichen oder denkbaren Rechtsmissbrauchs prinzipiell anerkannte Rechte der betrieblichen Interessenvertretung an Voraussetzungen zu binden, die geeignet sind, deren Ausübung wesentlich zu erschweren (Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.05.1997 - 25 GaBV 4/97 -, NZA-RR 1998, 78, 79 unter II. 1. der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Abgesehen davon, dass der Betriebsrat insbesondere seinen Überwachungsaufgaben nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG nur bei Zutritt zu den Betriebsräumen nachkommen kann (vgl. dazu: Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.05.1997 - 25 GaBV 4/97 -, NZA-RR 1998, 78, 79 unter II. 1. der Gründe), sieht die bislang wohl noch herrschende Meinung virtuelle Sitzungen als nicht möglich an und qualifiziert im Rahmen von Videokonferenzen gefasste Beschlüsse als unwirksam (so Fuhlrott/Fischer, NZA 2020, 345, 349 unter II. 1. mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Hamm, 27.04.1972 - 8 BVTa 6/72
    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Allerdings endet das Zutrittsrecht der Betriebsratsmitglieder erst dort, wo es in derart illoyaler Weise ausgeübt wird, dass von einem Rechtsmissbrauch gesprochen werden muss (so bereits LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.1972 - 8 BVTa 6/72 -, DB 1972, 1119, 1120 mit weiteren Nachweisen).

    Es bedarf vielmehr konkreter Anhaltspunkte, aus denen sich die ernstliche Gefahr von Störungen ergibt (so LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.1972 - 8 BVTa 6/72 -, DB 1972, 1119, 1121; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.1977 - 11 TaBV 7/77 -, DB 1977, 1053, 1054).

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04

    Einstweilige Verfügung auf Zutritt eines Betriebsrats-, Ersatzmitglieds zum

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Dies gilt ebenfalls, soweit ein Anspruch auf das Verbot der Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 S. 1 BetrVG gestützt wird (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04 -, juris, unter B. I. 1. der Gründe, Rdnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

    Die bloße Möglichkeit der Kontaktaufnahme zwischen Betriebsrat und Belegschaft während der Arbeitszeit muss jedenfalls gewährleistet sein (LAG Hamm, Beschluss vom 25.06.2004 - 10 TaBV 61/04 -, juris, unter B. II. 2. der Gründe, Rdnr. 74).

  • LAG Hamm, 27.04.1972 - 8 BVT A6/72

    Zutrittsrecht; Betriebsratsmitglied; Verdacht des Diebstahls; Rechtsmißbrauch;

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Allerdings endet das Zutrittsrecht der Betriebsratsmitglieder erst dort, wo es in derart illoyaler Weise ausgeübt wird, dass von einem Rechtsmissbrauch gesprochen werden muss (so bereits LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.1972 - 8 BVTa 6/72 -, DB 1972, 1119, 1120 mit weiteren Nachweisen).

    Es bedarf vielmehr konkreter Anhaltspunkte, aus denen sich die ernstliche Gefahr von Störungen ergibt (so LAG Hamm, Beschluss vom 27.04.1972 - 8 BVTa 6/72 -, DB 1972, 1119, 1121; vgl. auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.1977 - 11 TaBV 7/77 -, DB 1977, 1053, 1054).

  • ArbG Hamburg, 16.06.1997 - 21 GaBV 1/97

    Hausverbot für ein Mitgleid des Betriebsrats eines Unternehmens; Mitgliedschaft

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Es kommt hinzu, dass die antragstellenden Betriebsratsmitglieder gar nicht dargelegt haben, warum jenseits ihrer Aufgaben als Betriebsratsmitglieder es eilbedürftig sein sollte, einen - welchen ? - Anspruch auf allgemeinen Zutritt zum Betrieb zu sichern oder zu regeln (vgl. dazu: Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 16.06.1997 - 21 GaBV 1/97 -, juris, unter II. 6. der Gründe, Rdnr. 37).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09

    Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Damit sind sie wegen der Erfolglosigkeit der Anträge zu 1., zu 3., zu 4. und zu 6. nicht zur Entscheidung angefallen (vgl. BAG, Beschluss vom 09.03.2011 - 7 AZR 137/09 -, NZA 2011, 871, 872 unter B. II. 2. der Gründe, Rdnr. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2008 - 3 TaBVGa 1/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - kein Verfügungsgrund bei Möglichkeit des

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass ein Verfügungsgrund im Sinne von § 940 ZPO nicht besteht, wenn es dem Betriebsrat selbst in zumutbarer Weise möglich ist, bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Gefahr des Eintritts gravierender Nachteile oder ähnlich erheblicher Folgen zu verringern, wenn nicht sogar abzuwenden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.08.2008 - 3 TaBVGa 1/08 -, juris, unter II. 2. a) der Gründe, Rdnr. 14 am Ende).
  • LAG Berlin, 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86

    Betriebsrat: Beauftragung eines Rechtsanwalts - Abtretung des

    Auszug aus ArbG Hagen, 03.04.2020 - 5 BVGa 2/20
    Wegen der Gebühren- und Auslagenfreiheit im Beschlussverfahren ist in diesem Beschluss auch die Festsetzung eines Gegenstandswertes unterblieben (vgl. LAG Berlin, Beschluss vom 26.01.1987 - 9 TaBV 7/86 -, AP Nr. 25 zu § 40 BetrVG 1972 unter C. der Gründe auf Blatt 491 R mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 64/06

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

  • ArbG Hamburg, 04.03.2009 - 26 BVGa 1/09
  • LAG Düsseldorf, 22.02.1977 - 11 TaBV 7/77
  • LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09

    Hausverbot

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