Rechtsprechung
ArbG Hagen, 10.05.2011 - 5 Ca 146/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Lohnansprüche für die Zeit von Fahrten mit dem Firmenfahrzeug vom Sitz der Arbeitgeberin zu auswärtigen Baustellen und zurück; Entgeltfortzahlung während der Wahrnehmung von drei Gerichtsterminen, bei denen das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Lohnansprüche für die Zeit von Fahrten mit dem Firmenfahrzeug vom Sitz der Arbeitgeberin zu auswärtigen Baustellen und zurück; Entgeltfortzahlung während der Wahrnehmung von drei Gerichtsterminen, bei denen das persönliche Erscheinen angeordnet wurde.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Vergütung für die Zeit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hagen, 10.05.2011 - 5 Ca 146/10
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 11 Sa 1107/11
- BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 15.12.2011 - 11 Sa 1107/11
Zusatzentschädigung für Wegezeiten bei Einsatz auf auswärtigen Baustellen
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 10.05.2011 - 5 Ca 146/10 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.Der Kläger beantragt - nach geringfügiger einvernehmlicher Klagerücknahme im Hinblick auf den in der Berufungsverhandlung abgeschlossenen Teilvergleich (s.o.) -, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 10.05.2011, AZ 5 Ca 146/10, zugestellt am 15.06.2011, wird abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über den mit Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 10.05.2011, 5 Ca 146/10, bereits titulierten Betrag von 73, 98 EUR brutto hinaus folgende weitere Beträge zu zahlen:.