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   ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13   

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https://dejure.org/2014,52381
ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 (https://dejure.org/2014,52381)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 (https://dejure.org/2014,52381)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 14. August 2014 - 4 Ca 2022/13 (https://dejure.org/2014,52381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts; Ausgleich für aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit; Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 07.06.1989 - 7 AZR 500/88

    Betriebsrat: Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit - Anspruch auf bezahlte

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88, zit. nach juris) hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG i.V.m. dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung, wenn es an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teilnimmt und es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar ist, die vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten.

    Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (ArbG Lübeck Urteil vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99, zit. nach juris; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88, zit. nach juris; BAG vom 15.02.1989 - 7 AZR 193/88, zit. nach juris).

  • LAG Köln, 27.04.2009 - 5 Sa 1362/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Auch die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto stellt eine Form von Entgelt dar, die sich nur durch die Besonderheit auszeichnet, dass sie nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen einer Arbeitszeitkontoführung verrechnet wird (LAG Köln vom 27.04.2009 - 5 Sa 1362/08, zit. nach juris; BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00, zit. nach juris).
  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 193/88

    Betriebsrat: Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (ArbG Lübeck Urteil vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99, zit. nach juris; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88, zit. nach juris; BAG vom 15.02.1989 - 7 AZR 193/88, zit. nach juris).
  • ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (ArbG Lübeck Urteil vom 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99, zit. nach juris; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88, zit. nach juris; BAG vom 15.02.1989 - 7 AZR 193/88, zit. nach juris).
  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

    Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Auch die Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto stellt eine Form von Entgelt dar, die sich nur durch die Besonderheit auszeichnet, dass sie nicht sofort ausgezahlt, sondern im Rahmen einer Arbeitszeitkontoführung verrechnet wird (LAG Köln vom 27.04.2009 - 5 Sa 1362/08, zit. nach juris; BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00, zit. nach juris).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 643/94

    Abmeldepflicht, Entgeltfortzahlung für Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    In diesem Fall hat das Betriebsratsmitglied die Erforderlichkeit der Art und der Dauer der Betriebsratstätigkeit stichwortartig darzulegen (BAG vom 15.03.1995 - 7 AZR 643/94, zit. nach juris, Däubler, Kittner, Klebe, BetrVG Kommentar, 11. Aufl. 2008, § 37 BetrVG Rn. 44a; Eisemann in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 14. Aufl. 2014 § 37 BetrVG Rn.7), damit dem Arbeitgeber eine Plausibilitätskontrolle ermöglicht wird.
  • BAG, 11.07.1978 - 6 AZR 387/75
    Auszug aus ArbG Hagen, 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13
    Gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG kann ein Betriebsratsmitglied für aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführte Betriebsratstätigkeit zum Ausgleich Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts verlangen (BAG Urteil vom 11.7.1978 - 6 AZR 387/75, AP-Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Februar 2015 - 13 Sa 1386/14 - unter Zurückweisung der Revision im übrigen - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hagen vom 14. August 2014 - 4 Ca 2022/13 - die Beklagte verurteilt hat, dem Kläger auf dem individuellen Arbeitszeitkonto 2, 5 Stunden für die Zeit der Erbringung von Betriebsratstätigkeit am 17. Juli 2013 von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr gutzuschreiben.
  • LAG Hamm, 20.02.2015 - 13 Sa 1386/14

    Unzumutbarkeit der Erbringung der Arbeitsleistung eines Betriebsratsmitglieds im

    Auf die Berufung des Klägers - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 - teilweise abgeändert und der Tenor zu den Ziffern 1. und 2. insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 14.08.2014 - 4 Ca 2022/13 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger auf dem individuellen Arbeitszeitkonto 5, 75 Stunden gutzuschreiben.

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