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   ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20   

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ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20 (https://dejure.org/2021,2284)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16.02.2021 - 5 Ca 753/20 (https://dejure.org/2021,2284)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 5 Ca 753/20 (https://dejure.org/2021,2284)
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  • LAG Hamm, 30.03.1998 - 16 Sa 942/97

    Streit über die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Wenn die Belegschaftsstärke beim möglichen Betriebserwerber aber nur bei etwa 15 % des Personalbestandes der Betriebsvorgängerin liegt, kann sich die Wahrung der Identität nicht aus der Übernahme der Hauptbelegschaft ergeben (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 30.03.1998 - 16 Sa 942/97 -, juris, unter 1. b) cc) der Gründe, Rdnr. 53).

    Bei einem - wie hier - wesentlich kleineren Betrieb ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Arbeitgeber eine bestehende Betriebs- und Arbeitsorganisation übernommen hat (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 30.03.1998 - 16 Sa 942/97 -, juris, unter I. b) cc) der Gründe, Rdnr. 55).

    Im Übrigen muss berücksichtigt werden, dass es an einer solchen abgrenzbaren Einheit bei der Weiterbeschäftigung von etwa 15 % der Belegschaft und der Übernahme einiger Wirtschaftsgüter des früheren Betriebsinhabers durch den Erwerber fehlt (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 30.03.1998 - 16 Sa 942/97 -, juris, unter 1. b) dd) der Gründe, Rdnr. 57).

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Um eine solche Einheit handelt es sich bei jeder hinreichend strukturierten und selbstständigen Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Zweck (so BAG, Urteil vom 27.04.2017 - 8 AZR 859/15 -, juris, unter A. II. 2. b) aa) der Gründe, Rdnr. 30 mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend ist nur, dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit handelt (BAG, Urteil vom 27.04.2017 - 8 AZR 859/15 -, juris, unter A. II. 2. b) aa) der Gründe, Rdnr. 30 am Ende).

  • BAG, 28.02.2019 - 8 AZR 201/18

    Betriebsübergang - Verzicht auf das Widerspruchsrecht

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Ein Betriebs(-teil-)übergang im Sinne der RL 2001/23/EG sowie im Sinne von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass der Übergang eine auf Dauer angelegte, ihre Identität wahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit betrifft (BAG, Urteil vom 28.02.2019 - 8 AZR 201/18 -, NZA 2019, 1279, 1282 unter B. II. 1. b) aa) der Gründe, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen).

    Dazu gehören namentlich die Art des Unternehmens oder Betriebs, der etwaige Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft durch den neuen Inhaber, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeiten, denen je nach der Art des betroffenen Unternehmens oder Betriebs, je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- oder Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zukommt (BAG, Urteil vom 28.02.2019 - 8 AZR 201/18 -, NZA 2019, 1279, 1282 unter B. II. 1. b) aa) der Gründe, Rdnr. 27 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Soweit der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 27.02.2020 - 8 AZR 215/19 - (NZA 2020, 1303, 1321 unter A. III. der Gründe, Rdnr. 168) an dieser Darlegungs- und Beweislast Zweifel geäußert hat, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er damit seine zuvor ständige Rechtsprechung bereits aufgegeben hat.

    Damit muss davon ausgegangen werden, dass auch die Frage der Darlegungs- und Beweislast im Zusammenhang mit einem Betriebs(-teil-)übergang vom 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 27.02.2020 - 8 AZR 215/19 - nicht (anders als bislang) final entschieden worden ist (vgl. Bayreuther, NZA 2020, 1505, 1509 unter III. 1.).

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Nur wenn eine wirtschaftliche Einheit bereits vor dem Übergang vorhanden ist, kann sich die Frage der Wahrung der Identität und damit die Frage eines Betriebs(-teil-)übergangs überhaupt stellen (vgl. BAG, Urteil vom 14.05.2020 - 6 AZR 235/19 -, NZA 2020, 1091, 1098 unter II. 1. b) der Gründe, Rdnr. 60 mit weiteren Nachweisen).

    Ist ein Betriebsteil übergegangen, sind die diesem zugeordneten Arbeitnehmer ohne weiteres auf den Erwerber übergegangen und damit aus dem die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG begrenzenden "Restbetrieb" ausgeschieden (so BAG, Urteil vom 14.05.2020 - 6 AZR 235/19 -, NZA 2020, 1091, 1100 unter II. 2. b) ee) (1) (c) (aa) der Gründe, Rdnr. 80 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Die Voraussetzungen eines übergangsfähigen Betriebsteils sind von demjenigen darzulegen und zu beweisen, der sich auf einen Betriebsteilübergang beruft (BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, NZA 2008, 1130, 1133 unter B. I. 3. b) bb) der Gründe, Rdnr. 26 mit weiteren Nachweisen).

    Außerdem kann es einen Betriebsteilübergang nicht begründen, wenn mit einzelnen bislang nicht teilbetrieblich organisierten Betriebsmitteln ein Betrieb oder Betriebsteil erst gegründet wird (BAG, Urteil vom 27.09.2007 - 8 AZR 941/06 -, NZA 2008, 1130, 1133 unter B. I. 3. b) aa) der Gründe, Rdnr. 26 am Ende mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 25.08.2016 - 8 AZR 53/15

    Betriebsübergang - Wahrung der Identität der Einheit - Gesamtbewertung

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Da die auf den unveränderten Bestand eines Arbeitsverhältnisses gerichtete Feststellungsklage nicht nur Grundlage für Zahlungsansprüche ist, sondern auch für eine Reihe weiterer verschiedener gegenseitiger Ansprüche relevant sein kann, kann sie auch neben einem Leistungsantrag erhoben werden (so BAG, Urteil vom 25.08.2016 - 8 AZR 53/15 -, NZA-RR 2017, 123, 125 unter I. 2. der Gründe, Rdnr. 23 am Ende mit weiteren Nachweisen).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und dürfen deshalb nicht isoliert betrachtet werden (vgl. BAG, Urteil vom 25.08.2016 - 8 AZR53/15 -, NZA-RR 2017, 123, 126 unter II. 1. b) der Gründe, Rdnr. 27 am Ende mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 10.05.2012 - 8 AZR 434/11

    Betriebsübergang - Daseinsvorsorge - Rettungsdienst

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Die Feststellungsklage zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses mit einem bestimmten Arbeitgeber betrifft, auch wenn sie gegenüber mehreren in Betracht kommenden Arbeitgebern erhoben wird, einen unterschiedlichen Streitgegenstand (BAG, Urteil vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 -, NZA 2012, 1161, 1164 unter B. I. 2. der Gründe, Rdnr. 22 mit weiteren Nachweisen).

    Nimmt der Arbeitnehmer den vermeintlichen Betriebsübernehmer in Anspruch, muss er die Voraussetzungen eines Betriebs(-teil-)übergangs einschließlich seiner organisatorischen Zuordnung zum übergegangenen Betriebsteil darlegen und gegebenenfalls beweisen (so BAG, Urteil vom 10.05.2012 - 8 AZR 434/11 -, NZA 2012, 1161, 1165 unter B. II. 2. der Gründe, Rdnr. 28).

  • OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 13 U 3/09

    Unterbrechung nach § 240 ZPO bei notwendiger Streitgenossenschaft

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen bewirkt nämlich eine Unterbrechung des Verfahrens nur im Verhältnis zu diesem (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) der Gründe, Rdnr. 37 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Tatsache, dass zwei Schuldner als Gesamtschuldner haften, vermag die Annahme einer notwendigen Streitgenossenschaft grundsätzlich weder im prozessrechtlichen noch im materiell-rechtlichen Sinne zu begründen (so OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.07.2009 - 13 U 3/09 -, juris, unter II. 1.) a) der Gründe, Rdnr. 46 mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

    Auszug aus ArbG Hagen, 16.02.2021 - 5 Ca 753/20
    Die Beklagte zu 2. hat also die deutlich größere organisatorische Einheit, welche die Beklagte zu 1. gebildet hatte, gerade nicht übernommen (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1998 - 3 AZR 484/97 -, juris, unter B. I. 2. b) cc) der Gründe, Rdnr. 36).
  • BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 260/99

    Betriebsübergang - Truppenübungsplatz

  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

  • LAG Köln, 07.09.2005 - 7 (9) Sa 425/04

    Kein Teilbetriebsübergang bei Wechsel einzelner Mitglieder der

  • LAG Hamm, 20.05.2020 - 18 Sa 1615/19

    Betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung in einem anderen Unternehmen

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007 - 11 Sa 911/06

    Betriebsübergang

  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 409/13

    Betriebsstilllegung - Übertragung von Personal auf ein Schwesterunternehmen -

  • LAG Köln, 14.09.2005 - 3 Sa 504/05

    Keine identitätswahrende Übertragung bei Wechsel von Massenkabelfertigung zur

  • LAG Köln, 19.05.2005 - 7 Ta 439/04

    Streitwert, Fortbestehensantrag gegenüber Betriebserwerber, Mehrvergleich,

  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 - 21 Sa 391/18

    Betriebsübergang - Fehler bei der Unterrichtung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2014 - 5 Sa 69/14

    Gemeinschaftsbetrieb - Arbeitgebergruppe - Betriebsübergang

  • BAG, 10.10.1996 - 8 AZR 778/94

    Beschäftigung eines Arbeitnehmers nach Eintritt - Unwirksamkeit einer Kündigung -

  • BAG, 27.03.1981 - 7 AZR 523/78

    Annahme eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses bei Arbeitgebergruppe

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98

    Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99

    Betriebsübergang

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