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   ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12   

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https://dejure.org/2012,47979
ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12 (https://dejure.org/2012,47979)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12 (https://dejure.org/2012,47979)
ArbG Hagen, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 1 Ca 1543/12 (https://dejure.org/2012,47979)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kein Verfall von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang einer Kündigungsschutzklage abhängt. Annahmeverzug, Ausschlussfrist, Tarifvertrag.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Kein Verfall von Ansprüchen, deren Bestand vom Ausgang einer Kündigungsschutzklage abhängt.; Annahmeverzug, Ausschlussfrist, Tarifvertrag.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf den Bruttoarbeitslohn unter Anrechnung der erhaltenen Sozialleistungen unter dem Gesichtspunkt des Gläubigerannahmeverzuges für den Zeitraum der Nichtbeschäftigung nach unwirksamer Kündigung; Verfall vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängigen ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG Hagen, 08.03.2011 - 1 Ca 2809/08

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erfüllt (auch) die Voraussetzungen einer

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Insoweit geht die erkennende Kammer mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm seit der Entscheidung vom 28.09.2011, 3 Sa 671/11 bei juris (Vorinstanz Arbeitsgericht Hagen, Urt. v. 08.03.2011, 1 Ca 2809/08 bei juris) davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung tariflicher Verfallfristen insoweit geboten ist, als dass eine gerichtliche Geltendmachung bei solchen Ansprüchen, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen, mit Erhebung eben dieser erfolgt ist.
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Allerdings ist zu bedenken, dass es der bisherigen arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entspricht, dass in jedem Falle solche Ansprüche, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen und für die eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist, mit Erhebung der Kündigungsschutzklage als geltend gemacht anzusehen sind (vgl. nur BAG, Urt. vom 08.08.2000, 9 AZR 418/99, vom 21.03.1991, 2 AZR 577/90 und Urt. v. 26.04.2006, 5 AZR 403/05).
  • BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

    Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Allerdings ist zu bedenken, dass es der bisherigen arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entspricht, dass in jedem Falle solche Ansprüche, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen und für die eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist, mit Erhebung der Kündigungsschutzklage als geltend gemacht anzusehen sind (vgl. nur BAG, Urt. vom 08.08.2000, 9 AZR 418/99, vom 21.03.1991, 2 AZR 577/90 und Urt. v. 26.04.2006, 5 AZR 403/05).
  • BAG, 26.04.2006 - 5 AZR 403/05

    Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Allerdings ist zu bedenken, dass es der bisherigen arbeitsgerichtliche Rechtsprechung entspricht, dass in jedem Falle solche Ansprüche, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen und für die eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist, mit Erhebung der Kündigungsschutzklage als geltend gemacht anzusehen sind (vgl. nur BAG, Urt. vom 08.08.2000, 9 AZR 418/99, vom 21.03.1991, 2 AZR 577/90 und Urt. v. 26.04.2006, 5 AZR 403/05).
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 61/11

    Umfang des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem SGB II

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Insoweit folgt die erkennende Kammer in vollem Umfang der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit der Entscheidung vom 21.03.2012, 5 AZR 61/11.
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Hintergrund hierfür ist insbesondere die Rechtslage nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2010, 1 BvR 1682/07.
  • LAG Hamm, 28.09.2011 - 3 Sa 671/11

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch Erhebung einer

    Auszug aus ArbG Hagen, 18.10.2012 - 1 Ca 1543/12
    Insoweit geht die erkennende Kammer mit der zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie auch mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm seit der Entscheidung vom 28.09.2011, 3 Sa 671/11 bei juris (Vorinstanz Arbeitsgericht Hagen, Urt. v. 08.03.2011, 1 Ca 2809/08 bei juris) davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung tariflicher Verfallfristen insoweit geboten ist, als dass eine gerichtliche Geltendmachung bei solchen Ansprüchen, die vom Ausgang der Kündigungsschutzklage abhängen, mit Erhebung eben dieser erfolgt ist.
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