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   ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04   

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https://dejure.org/2004,28652
ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04 (https://dejure.org/2004,28652)
ArbG Halberstadt, Entscheidung vom 02.11.2004 - 5 Ca 263/04 (https://dejure.org/2004,28652)
ArbG Halberstadt, Entscheidung vom 02. November 2004 - 5 Ca 263/04 (https://dejure.org/2004,28652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfindungsanspruch im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung; Rücknahme des Kündigungsschutzantrages; Bedeutung der Initiative der Arbeitnehmerin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unterbleiben des Hinweises auf einen Abfindungsanspruch im Kündigungsschreiben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
    Auszug aus ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04
    Ein solcher Hinweis ist entgegen der missverständlichen Fassung des § 1a Abs. 1 KSchG und der ebenso missverständlichen Gesetzesbegründung (vgl. Entwurf der Regierungsfraktionen, BT-Drucks. 15/1204, A.I.3. der Begründung) nicht Anspruchsvoraussetzung.

    Der Hinweis selbst ist keine rechtsgeschäftliche oder ähnliche Erklärung und soll es auch nicht sein, denn es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch (vgl. BT-Drucks. 15/1204, Abschnitt B. [Lösung], 1., dritter Spiegelstrich).

  • LAG Köln, 10.07.1998 - 6 Ta 150/98

    Wahrung der Frist des § 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch Erhebung der

    Auszug aus ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04
    Demgegenüber ist die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber im Falle einer Klagerücknahme weitaus größer, weil die erst durch eine Klagerücknahme eintretende Fristversäumnis nicht unverschuldet im Sinne des § 5 Abs. 1 KSchG ist (vgl. LAG Köln Beschluss vom 10. Juli 1998 -6 Ta 150/98 -).
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