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ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindungsanspruch im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung; Rücknahme des Kündigungsschutzantrages; Bedeutung der Initiative der Arbeitnehmerin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Unterbleiben des Hinweises auf einen Abfindungsanspruch im Kündigungsschreiben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 3 Sa 850/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 24.06.2003 - BT-Drs 15/1204
Auszug aus ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04
Ein solcher Hinweis ist entgegen der missverständlichen Fassung des § 1a Abs. 1 KSchG und der ebenso missverständlichen Gesetzesbegründung (vgl. Entwurf der Regierungsfraktionen, BT-Drucks. 15/1204, A.I.3. der Begründung) nicht Anspruchsvoraussetzung.Der Hinweis selbst ist keine rechtsgeschäftliche oder ähnliche Erklärung und soll es auch nicht sein, denn es handelt sich um einen gesetzlichen Anspruch (vgl. BT-Drucks. 15/1204, Abschnitt B. [Lösung], 1., dritter Spiegelstrich).
- LAG Köln, 10.07.1998 - 6 Ta 150/98
Wahrung der Frist des § 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) durch Erhebung der …
Auszug aus ArbG Halberstadt, 02.11.2004 - 5 Ca 263/04
Demgegenüber ist die Rechtssicherheit für den Arbeitgeber im Falle einer Klagerücknahme weitaus größer, weil die erst durch eine Klagerücknahme eintretende Fristversäumnis nicht unverschuldet im Sinne des § 5 Abs. 1 KSchG ist (vgl. LAG Köln Beschluss vom 10. Juli 1998 -6 Ta 150/98 -).
- LAG Sachsen-Anhalt, 28.09.2005 - 3 Sa 850/04 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halberstadt vom 02.11.04 - 5 Ca 263/04 - abgeändert.