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   ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB   

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ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB (https://dejure.org/2013,63576)
ArbG Halle, Entscheidung vom 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB (https://dejure.org/2013,63576)
ArbG Halle, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 3 Ca 1303/13 NMB (https://dejure.org/2013,63576)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Jedoch sind grundsätzlich immer die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abschließend zu würdigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - juris; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2005 - 8 Sa 327/05 - juris).

    Zu beachten ist zudem, dass nicht jedes strafbare Verhalten oder jede grobe Pflichtverletzung eines Arbeitnehmers ohne Weiteres eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen kann (vgl. den Fall "Emmely": BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Das Bundesarbeitsgericht hat den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach Obsiegen mit einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz grundsätzlich anerkannt, da dann in aller Regel das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung überwiegt (vgl. BAG, Beschluss des Großen Senats vom 27.02.1985 - GS 1/84 - juris).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Entbehrlich sind Abmahnungen nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer eine Abmahnung als nicht erfolgversprechend angesehen werden durfte, weil objektiv nicht erwartet werden kann, dass sich das Verhalten trotz Abmahnung künftig ändern wird, oder bei außergewöhnlich schweren und regelmäßig vorsätzlichen Vertragsverletzungen, die das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundlegend und vollständig erschüttern (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, dieser habe eine strafbare Handlung oder eine erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung begangen, einen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche verhaltensbedingte Kündigung darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - juris; BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - juris).
  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 437/02

    Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur eine erwiesene strafbare Handlung oder eine erwiesene erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung des Arbeitnehmers, sondern auch der Verdacht, dieser habe eine strafbare Handlung oder eine erhebliche schuldhafte Vertragsverletzung begangen, einen Grund für eine außerordentliche oder ordentliche verhaltensbedingte Kündigung darstellen (vgl. BAG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 AZR 437/02 - juris; BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.12.2005 - 8 Sa 327/05

    Kündigung; versuchte Erschleichung einer unentgeltlichen Beförderungsleistung;

    Auszug aus ArbG Halle, 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13
    Jedoch sind grundsätzlich immer die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und abschließend zu würdigen (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - juris; LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06.12.2005 - 8 Sa 327/05 - juris).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.05.2016 - 6 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Nutzung dienstlicher Ressourcen zur Herstellung

    Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB - abgeändert.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.12.2014 - 4 Sa 10/14

    Außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung - rechtswidrige Verwendung

    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB - wird zurückgewiesen.

    Die Berufung des beklagten Landes gegen dieses Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 04.12.2013 - 3 Ca 1303/13 NMB - ist jedoch unbegründet.

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