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ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Verkürzte Kündigungsfristen
- arbeitsrechtsiegen.de
Verkürzte Kündigungsfristen durch Tarifvertrag
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16
Sozialplan bei der BUSS ist wirksam
Auszug aus ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16
Zum diesem Spruch der Einigungsstelle führten die Betriebsparteien ein Anfechtungsverfahren vor dem Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 29 BV 23/16), in dem am 02.02.2017 ein antragsabweisender Beschluss erging. - BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 276/16
Massenentlassung - Konsultationsverfahren
Auszug aus ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht nicht, wenn die Betriebsparteien vor Beginn der Betriebsänderung einen Interessenausgleich vereinbaren oder der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats in dem Einigungsstellenverfahren erfüllt wird (vgl. hierzu nur BAG, Urteil v. 22.09.2016, 2 AZR 276/16, Rn 80, juris, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02
Massenentlassung
Auszug aus ArbG Hamburg, 01.06.2017 - 10 Ca 347/16
Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits für eine inhaltlich mit der vorliegenden tarifvertraglichen Regelung vergleichbaren Regelung im Jahr 2003 entschieden und wie folgt begründet (Urteil v. 18.09.2003, 2 AZR 537/02, Rn. 89 f., juris):.
- LAG Hamburg, 11.01.2018 - 7 Sa 91/17
Tarifliche Kündigungsfrist - Kürzung - Sozialplan - Ungleichbehandlung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1. Juni 2017 (10 Ca 347/16) abgeändert.Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 1.06.2017, 10 Ca 347/16,.