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ArbG Hamburg, 01.12.2022 - 17 Ca 305/22 |
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 01.12.2022 - 17 Ca 305/22
- LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23
Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 01. Dezember 2022 - 17 Ca 305/22 - wird zurückgewiesen.Mit gerichtlichem Vergleich vom 11. November 2022 - 17 Ca 305/22 - (Bl. 116 ff. d.A.) vereinbarten die Parteien u.a. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge Kündigung vom 27. September 2022 mit Ablauf des 31. März 2023, ferner unter Ziff. 4 eine unwiderrufliche Freistellung der Klägerin für die Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, unter Ziff. 6 eine Zeugnisregelung mit sehr guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 01. Dezember 2022 - 17 Ca 305/22 - (Bl. 136. d.A.) auf Antrag des Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Anhörung der Parteien und ihrer Prozessbevollmächtigten den Gegenstandswert für die Klage auf 12.750,00 ? und für den Vergleich auf einen Mehrwert von 8.500,00 ? festgesetzt.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat der Beschwerde durch Beschluss vom 17. Februar 2023 - 17 Ca 305/22 - (Bl. 231 f. d.A.) nicht abgeholfen und sie dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.