Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 3 Abs 1 MiLoG, § 309 Nr 13b BGB, § 305 Abs 1 S 1 BGB, § 305 Abs 1 S 2 BGB, § 305c Abs 1 BGB
Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist und Ansprüche aus MiLoG - Vertrauensschutz für Altverträge - rewis.io
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Unwirksamkeit der arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist wegen § 3 S. 1 MiLoG bei Vereinbarung vor Inkrafttreten des Gesetzes
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Verfallklausel im Arbeitsvertrag bei Altverträgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17
Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des …
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17
Sie beschränken somit i.S.v. § 3 Satz 1 MiLoG die Geltendmachung des (Mindestlohn-)Anspruchs in zeitlicher Hinsicht (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 -, Rn. 20, juris).Ob auch keine grob fahrlässigen Handlungen des Arbeitgebers ausgeschlossen werden konnten, was weitverbreiteter Meinung der Landesarbeitsgerichte entsprach, dürfte vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2017 - 9 AZR 80/17 - jedenfalls fraglich sein.
- LAG Hamburg, 20.02.2018 - 4 Sa 69/17
Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist - Mindestlohn - Urlaubsabgeltung
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17
(c) Das LAG Hamburg geht in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2018 - 4 Sa 69/17 - mit Stimmen in der Literatur davon aus, dass vor Inkrafttreten des MiLoG in Arbeitsverträgen vereinbarte Ausschlussfristen nicht vollständig unwirksam sind, weil § 3 Satz 1 MiLoG die Unwirksamkeit von Ausschlussfristen nur "insoweit" anordnet. - LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16
Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17
Demgegenüber verstießen Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen bzw. geändert wurden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht den Anspruch auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen, weil solche Ausschlussklauseln die Rechtslage nach Inkrafttreten des MiLoG nicht mehr zutreffend abbilden (…vgl. dazu nur ErfK-Franzen, 18. Aufl., § 3 MiLoG Rz. 3a), m.w.N.; Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 6. November 2015 - 28 Ca 9517/15 -, juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017 - 7 Sa 560/16 -, juris). - ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 9517/15
Sonderzahlung - betriebliche Übung - formularvertragliche Verfallklausel
Auszug aus ArbG Hamburg, 02.05.2018 - 3 Ca 370/17
Demgegenüber verstießen Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen, die nach diesem Zeitpunkt abgeschlossen bzw. geändert wurden, gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie nicht den Anspruch auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen, weil solche Ausschlussklauseln die Rechtslage nach Inkrafttreten des MiLoG nicht mehr zutreffend abbilden (…vgl. dazu nur ErfK-Franzen, 18. Aufl., § 3 MiLoG Rz. 3a), m.w.N.; Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 6. November 2015 - 28 Ca 9517/15 -, juris; LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017 - 7 Sa 560/16 -, juris).