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ArbG Hamburg, 02.12.2022 - 16 BV 18/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 02.12.2022 - 16 BV 18/22
- LAG Hamburg, 12.04.2023 - 7 Ta 4/23
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 12.04.2023 - 7 Ta 4/23
Festsetzung des Gegenstandswertes - Anfechtung Einigungsstellenspruch
Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 2. Dezember 2022 - 16 BV 18/22 - wird zurückgewiesen.Mit Schriftsatz vom 7. September 2022 nahm der Betriebsrat den Antrag zurück und das Arbeitsgericht hat daraufhin mit Beschluss vom 08. September 2022 - 16 BV 18/22 - das Verfahren eingestellt.
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2022 - 16 BV 18/22 - hat das Arbeitsgericht den Gegenstandswert für das Verfahren auf 25.000,00 ? festgesetzt.
Das Arbeitsgericht hat durch Beschluss vom 16. Januar 2023 - 16 BV 18/22 - der Beschwerde nicht abgeholfen und ausgeführt, da sich der Gegenstandswert aus besonderen Vorschriften nicht ergebe, sei er nach billigem Ermessen zu bestimmen.