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   ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18   

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ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18 (https://dejure.org/2021,55326)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 04.02.2021 - 15 Ca 90/18 (https://dejure.org/2021,55326)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 15 Ca 90/18 (https://dejure.org/2021,55326)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    sowie 5 S.2, sowie von Ziffer 7 Abs. 1 und 2 des Musterentsendungsvertrages (Anlage 2 zur KBV) festgestellt sowie im Übrigen die Wirksamkeit der KBV vom 27.03.2009 mit allen Anlagen und Protokollnotizen (Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, Bl. 362 ff. d. A.).

    Tatsächlich greifen die Regelungen zum Steuerabzug in die tarifliche Bruttovergütung ein, indem sie einen zwangsweisen Abzug von dem dem Mitarbeiter zustehenden Bruttoentgelt vorsehen mit dem Ziel, den bestehenden Bruttoentgeltanspruch zu einem auf die Nettoanspruch zu machen (so auch Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -, Rn. 109, juris).

    In seinem Beschluss vom 5. September 2019 (4 TaBV 52/18, juris) hat das LAG München nicht nur die Unwirksamkeit der Hypotax-Regelung in Ziffer 12 "Steuern" der Anlage 1 "Entsendebedingungen Ausland in der Fassung vom 12.12.2012" zur Konzernbetriebsvereinbarung über Auslandsentsendungen vom 27.03.2009, deren Anhang B "Steuerausgleich-Grundsätze" mit Ausnahme dessen Ziffern 1 Abs. 2 und 3, 2.2., 2.3.

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    In der Rechtsprechung wird zwar vertreten, daß § 203 Satz 1 BGB auf eine einzelvertragliche Ausschlussfrist, die zur Vermeidung des Verfalls eines Anspruchs seine gerichtliche Geltendmachung verlangt, entsprechend anwendbar sei mit der Folge, dass ihr Lauf für die Dauer von Vergleichsverhandlungen über den streitigen Anspruch gehemmt sei (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 23).

    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).

  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Rechtskräftige Beschlüsse im Beschlussverfahren über betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten können für spätere Individualstreitigkeiten auch dann präjudizielle Bindungswirkung entfalten, wenn der Arbeitnehmer am Beschlussverfahren nicht beteiligt gewesen ist (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, BAGE 154, 136-143, Rn. 22).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig entschieden (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 -, juris, Rn. 22).

  • BAG, 19.03.2009 - 8 AZR 722/07

    Betriebsübergang - Erlassvertrag zur Umgehung der Rechtsfolgen des § 613a Abs. 1

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Voraussetzung ist, dass die zum Verfall des Anspruchs führende Untätigkeit durch ein Verhalten der Gegenpartei veranlasst worden ist oder der Schuldner es pflichtwidrig unterlassen hat, dem Gläubiger die Umstände mitzuteilen, die diesen zur Einhaltung der Ausschlussfrist veranlasst hätten (BAG, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 AZR 262/17 -, juris, Rn. 11 - 12; BAG, Urteil vom 19. März 2009 - 8 AZR 722/07 -, juris, Rn. 34).
  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 587/13

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Ist objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG, Urteil vom 22. August 2018 - 5 AZR 551/17 -, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -, juris, Rn. 280 - 281).
  • BAG, 17.04.2013 - 4 AZR 592/11

    Günstigkeitsvergleich von Zuschlägen zum Stundenlohn

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    (BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 4 AZR 592/11 -, juris, Rn. 14).
  • ArbG Hamburg, 18.01.2021 - 1 Ca 71/18
    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Zur Begründung wird u. a. Bezug genommen auf die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zum Geschäftszeichen 1 Ca 71/18.
  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 551/17

    Günstigkeitsvergleich - Sachgruppenvergleich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Ist objektiv nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die vom normativ geltenden Tarifvertrag abweichende Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist - sei es, weil es sich um eine "ambivalente", sei es, weil es sich um eine "neutrale" Regelung handelt -, verbleibt es bei der zwingenden Geltung des Tarifvertrags (BAG, Urteil vom 22. August 2018 - 5 AZR 551/17 -, Rn. 14, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -, juris, Rn. 280 - 281).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 54/18

    Ordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung - Auslandseinsatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 04.02.2021 - 15 Ca 90/18
    Danach kommt in diesem Fall eines drittbezogenen Personaleinsatzes - auch im Ausland - eine entsprechende Anwendung von § 14 Abs. 1 AÜG in Betracht (vgl. BAG, 24.05.2018, 2 AZR 54/18).
  • LAG Hamburg, 29.09.2021 - 7 Sa 10/21

    Hypothetisches Steuerabzugsverfahren bei befristeter Auslandsentsendung

    Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04. Februar 2021 - 15 Ca 90/18 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 04. Februar 2021 - 15 Ca 90/18 - der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 04. Februar 2021 - 15 Ca 90/18 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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