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   ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16   

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https://dejure.org/2017,27203
ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16 (https://dejure.org/2017,27203)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07.06.2017 - 13 BV 13/16 (https://dejure.org/2017,27203)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 13 BV 13/16 (https://dejure.org/2017,27203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl online: Der unerfüllte Wunsch der digitalen Arbeitswelt

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Eine Online-Wahl des Betriebsrats ist nichtig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Online-Wahl zum Betriebsrat

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Online-Betriebsratswahlen - zulässig!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 1684
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16
    Dies ist kein zusätzlicher Verstoß, der zu dem unzulässigen Wahlverfahren hinzutritt (und als solcher nicht im Rahmen der Nichtigkeitsprüfung addiert oder im Wege einer Gesamtwürdigung berücksichtigt werden dürfte vgl. BAG Beschluss vom 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - juris), sondern diese Problematik ist einer Online-Wahl jedenfalls in der durchgeführten Form immanent und begründet damit auch deren Unzulässigkeit nach der Wahlordnung.

    Ob ein Verstoß offensichtlich ist, ist nicht vom Standpunkt eines Außenstehenden sondern desjenigen zu beurteilen, dem der Wahlvorgang selbst bekannt ist, weil er mit den Betriebsinterna vertraut ist (BAG 19.11.2003 a.a.O., Fitting BetrVG 28. Aufl. 2016, § 19 Rn. 4).

  • OLG Jena, 24.02.2003 - Lw W 10/03

    Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Anspruch eines Rechtsanwalts

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16
    Dass es Fälle gibt, in denen tatsächlich bereits elektronische Betriebsratswahlen durchgeführt wurden (zur Online-Wahl bei T-Systems CSM vgl. AuR 2003, 292), spricht nicht gegen die Offensichtlichkeit, da die Rechtslage - soweit ersichtlich - in den dortigen Fällen nicht gerichtlich überprüft worden ist.
  • BAG, 21.09.2011 - 7 ABR 54/10

    Betriebsratswahl in gewillkürter Organisationseinheit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16
    Die Betriebsratswahl muss "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen" (BAG Beschluss vom 21.09.2011 - 7 ABR 54/10 - juris).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16
    Für die Auslegung von Gesetzen und Verordnungen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BAG 21.12.2016 - 5 AZR 374/16 - juris, m.w.N.).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 59/06

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren

    Auszug aus ArbG Hamburg, 07.06.2017 - 13 BV 13/16
    Eine gesonderte Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten ist wegen der Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens nicht zu treffen (BAG, Beschluss vom 02. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 -, Rn. 11, juris).
  • LAG Hamburg, 15.02.2018 - 8 TaBV 5/17

    Anforderungen an das Verfahren der Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts vom 07.06.2017 ( 13 BV 13/16) abgeändert:.

    den Beschluss des ArbG Hamburg vom 07.06.2017 ( 13 BV 13/16) abzuändern und die Anträge abzuweisen.

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