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   ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18   

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https://dejure.org/2019,47265
ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18 (https://dejure.org/2019,47265)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2019 - 9 Ca 435/18 (https://dejure.org/2019,47265)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2019 - 9 Ca 435/18 (https://dejure.org/2019,47265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 77 BetrVG, § 112 BetrVG, § 613a Abs 6 BGB
    Sozialplanabfindungsanspruch - Widerspruch bei Betriebsübergang

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Sozialplanabfindungsanspruch für Arbeitnehmer, die Betriebsübergang widersprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
    Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG, Urt. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - juris).

    Ein Ausschluss hätte ausdrücklich erkennbar erfolgen müssen (BAG, Urt. V. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - juris).

    Es liegt im Ermessen der den Sozialplan abschließenden Betriebsparteien, einen Ausschluss zu vereinbaren oder nicht (BAG. Urt. v. 15.12.1998 - 1 AZR 332/98 - juris).

  • BAG, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Gesamtzusage

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
    Zwar ist der ehemalige Beschäftigungsbetrieb des Klägers unter Wahrung seiner betrieblichen Identität vollständig auf die Erwerberin übergegangen, sodass unter Berücksichtigung dieser fortbestehenden Betriebseinheit die innerhalb des Betriebes abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen normativ im übergegangenen Betrieb weiterwirken (BAG, Urt. v. 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 - juris).

    Die normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung ist wie ein Sozialplan dabei grundsätzlich räumlich und zeitlich auf den Betrieb begrenzt, dessen Belegschaft sie repräsentiert und endet damit regelmäßig für diejenigen Arbeitnehmer, die aus dem Betrieb ausscheiden (BAG, Urt. V, 28.06.2005 - 1 AZR 213/04 - juris).

  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
    Diese normative Wirkung ist damit auch unabhängig von dem Bestand eines Betriebsrates (vgl. BAG Urt. v. 24.03.1981 - 1 AZR 805/78 -juris).
  • BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96

    Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
    Zwar geht das Bundesarbeitsgericht davon aus, dass ein Ausschluss von Sozialplanleistungen für Arbeitnehmer, die ein zumutbares Angebot auf Weiterbeschäftigung ablehnen, auch für einen Betriebsübergang widersprechende Arbeitnehmer entsprechend gelte (BAG, Urt. V. 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - juris).
  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2019 - Az. 9 Ca 435/18 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 9 Ca 435/18) vom 9. April 2019 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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