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   ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08   

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ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08 (https://dejure.org/2008,82723)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 28 Ca 178/08 (https://dejure.org/2008,82723)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 (https://dejure.org/2008,82723)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Liegen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Wirkung der Richtlinie nicht vor - so im Verhältnis zwischen Privaten -, besteht für das nationale Gericht nach dem Gemeinschaftsrecht keine Möglichkeit, nationale Vorschriften "zu eliminieren", die von einer nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinie abweichen (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02, zit. nach iuris; LAG Rheinland-Pfalz, 31.7.2008,. 10 Sa 295/08, zit. nach iuris).

    D.h. selbst wenn die Frist gegen die RL 2000/78/EG verstoßen sollte, so ist sie keine allgemeine Maßstabsnorm, auf Grund derer die innerstaatlichen Gerichte alle ihr widersprechenden nationalen Normen unabhängig von einer unmittelbaren Wirkung der Richtlinie unangewendet lassen müssen (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02).

  • EuGH, 22.04.1997 - C-180/95

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Richtig ist, dass Modalitäten und Voraussetzungen eines auf das Gemeinschaftsrecht gestützten Entschädigungsanspruchs nicht ungünstiger sein dürfen als die, die im Rahmen der vergleichbaren innerstaatlichen Regelung vorgesehen sind (EuGH 22.4.1997, C-180/95).

    Ob die Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG - wie die Klägerin meint - gegen die Richtlinie 2000/78/EG verstößt, weil der Grundsatz der Effektivität nicht eingehalten ist, da die Frist so kurz sei, dass die Berufung auf Gemeinschaftsrecht unmöglich oder jedenfalls übermäßig erschwert werde (zum Grundsatz der Effektivität EuGH u.a. vom 22.4.1997, C-180/95, zit. nach iuris), kann dahinstehen.

  • BAG, 19.02.1998 - 8 AZR 112/96

    Entschädigung wegen geschlechtsbedingter Diskriminierung - Nichtwahrung der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    In - zum Teil allgemeinverbindlichen - Tarifverträgen finden sich häufig Ausschlussfristen, wonach Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb weniger Monate, z.B. innerhalb von 2 Monaten, geltend gemacht werden (hierzu insgesamt BAG v. 19.2.1998, 8 AZR 112/96, zit. nach iuris).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Die Zuordnungen einer unmittelbaren Wirkung von Richtlinien auch zwischen Privatrechtssubjekten würde die Kompetenzordnung des EG-Vertrags zu Lasten der Mitgliedstaaten verschieben, die insoweit auf ihre souveränen Rechte nicht zugunsten der Gemeinschaftsorgane verzichtet haben (EuGH, 14.7.1994, C-91/92, zit. nach iuris).
  • EuGH, 10.07.1997 - C-261/95

    Palmisani

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Ob dieser Grundsatz der Gleichwertigkeit allerdings eingehalten ist, kann das nationale Gericht prüfen (EuGH v. 10.7.1997, C-261/95).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2008 - 3 Sa 74/07

    Altersdiskriminierung - Ausschlussfrist des § 611a Abs 4 BGB aF

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Die Entscheidung, ob ein schwer wiegender Eingriff gegeben ist, hängt von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (vgl. LAG Baden-Württemberg, 26.6.2008, 3 Sa 74/07, zit. nach iuris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 295/08

    Altersdiskriminierung - Anknüpfung an Mindestalter für Kündigungsfrist -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 10.12.2008 - 28 Ca 178/08
    Liegen die Voraussetzungen für eine unmittelbare Wirkung der Richtlinie nicht vor - so im Verhältnis zwischen Privaten -, besteht für das nationale Gericht nach dem Gemeinschaftsrecht keine Möglichkeit, nationale Vorschriften "zu eliminieren", die von einer nicht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzten Richtlinie abweichen (BAG, 18.2.2003, 1 ABR 2/02, zit. nach iuris; LAG Rheinland-Pfalz, 31.7.2008,. 10 Sa 295/08, zit. nach iuris).
  • LAG Hamburg, 03.06.2009 - 5 Sa 3/09

    Altersdiskriminierung - Schadensersatz - Geltendmachungsfrist -

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 -.
  • LAG Hamburg, 27.10.2010 - 5 Sa 3/09
    5 Sa 3/09 (28 Ca 178/08 ArbG Hamburg).

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 28 Ca 178/08 -.

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