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   ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20   

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ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20 (https://dejure.org/2021,59101)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11.03.2021 - 4 Ca 300/20 (https://dejure.org/2021,59101)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11. März 2021 - 4 Ca 300/20 (https://dejure.org/2021,59101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 626 Abs 1 BGB, § 174 Abs 2 SGB 9 2018, § 174 Abs 5 SGB 9 2018, § 5 Abs 3 BetrVG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Fristlose und ordentliche Kündigungen - Anhörung des Betriebsrats - leitender Angestellter - Zustimmungsverfahren vor dem Integrationsamt - Auflösungsantrag - Schadensersatz - Entzug des Dienstwagens - Annahmeverzug - Stufenklage - Tantieme

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Zugangsverhinderung einer Kündigung durch Manipulieren des Namensschildes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 650/14

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Diese Prognose muss schon im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektiv berechtigt sein (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 32 mwN).

    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung faktisch umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer wirklich entfallen ist (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 33 mwN).

    Der Arbeitgeber muss die Auswirkungen seiner unternehmerischen Vorgaben und Planungen auf das erwartete Arbeitsvolumen anhand einer schlüssigen Prognose im Einzelnen darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligationsmäßige Leistungen, dh im Rahmen ihrer vertraglich geschuldeten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erledigt werden können (BAG 22.10.2015 - 2 AZR 650/14 - Rn. 34 mwN).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Als Rechnungslegung im Sinne dieser Vorschrift gilt "jede Auskunftserteilung, die auf entsprechender, durch Gesetz oder durch Vertrag begründeter Rechtspflicht beruhend, in verständlicher, der Nachprüfung zugänglicher Kundgebung der Tatsachen ... besteht, nach denen sich die Ansprüche ... bemessen" (BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - Rn. 40 bei juris mit Verweis auf RG 09.01.1903 - III 316/02 - RGZ 53, 252, 254).

    aa) Außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung besteht ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (BAG 21.11.2000 - 9 AZR 665/99 - Rn. 42 bei juris mwN).

  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nach § 280 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 283 Satz 1 BGB Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 24 mwN).

    Zur Berechnung ist eine Nutzungsausfallentschädigung auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit mit monatlich 1 % des Listenpreises des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung anerkannt (BAG 21.03.2012 - 5 AZR 651/10 - Rn. 26 mwN).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 378/18

    Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Die Einhaltung der Äußerungsfrist analog § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG (dazu BAG 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 23 mwN) kann vor diesem Hintergrund nicht festgestellt werden.

    Ein arbeitgeberseitiger Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 2 Satz 2 KSchG setzt voraus, dass die Kündigung ausschließlich wegen der fehlenden sozialen Rechtfertigung und nicht auch aus anderen Gründen iSd. § 13 Abs. 3 KSchG unwirksam ist (BAG 13.12.2018 - 2 AZR 378/18 - Rn. 35 mwN).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Bei der Kündigung schwerbehinderter Menschen wird § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB durch § 174 Abs. 2, Abs. 5 SGB IX ersetzt (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 28 mwN).

    Daran ist das Arbeitsgericht im nachfolgenden Kündigungsschutzprozess gebunden (BAG 11.06.2020 - 2 AZR 442/19 - Rn. 31).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 AZR 933/13

    Befristeter Arbeitsvertrag - Schriftform - "Auflockerungsrechtsprechung"

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Der Anspruch hierauf entfällt erst mit rechtskräftigem Abschluss des Beendigungsrechtsstreits (BAG 04.11.2015 - 7 AZR 933/13 - Rn. 39).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Da sich die Beklagte auf die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung vom 29.09.2020 beruft, befindet sie sich seitdem im Verzug mit der Annahme der Dienste des Klägers, denn sie hat seitdem die nach § 296 Satz 1 BGB erforderliche Mitwirkungshandlung, dem Kläger an jedem Tag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (vgl. BAG 09.08.1984 - 2 AZR 374/83; 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 Rn. 11 bei juris mwN), nicht vorgenommen.
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses besteht der sogenannte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch, wenn wie hier gerichtlich die Unwirksamkeit der Kündigung(en) festgestellt worden ist (BAG 27.02.1985 - GS 1/84).
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Eine Verdachtskündigung ist stets eine personenbedingte Kündigung (BAG 31.01.2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 24).
  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.03.2021 - 4 Ca 300/20
    Da sich die Beklagte auf die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung vom 29.09.2020 beruft, befindet sie sich seitdem im Verzug mit der Annahme der Dienste des Klägers, denn sie hat seitdem die nach § 296 Satz 1 BGB erforderliche Mitwirkungshandlung, dem Kläger an jedem Tag einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und ihm Arbeit zuzuweisen (vgl. BAG 09.08.1984 - 2 AZR 374/83; 11.01.2006 - 5 AZR 98/05 Rn. 11 bei juris mwN), nicht vorgenommen.
  • RG, 09.01.1903 - III 316/02

    Klage auf Rechnungslegung nach § 254 C.P.O. ; Ablehnung e. Beweisantrags.

  • BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 22.08.2019 - 2 AZR 111/19

    Zugang einer Kündigungserklärung - Einwurf in den Hausbriefkasten

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