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   ArbG Hamburg, 11.10.2017 - 22 Ca 126/17   

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ArbG Hamburg, 11.10.2017 - 22 Ca 126/17 (https://dejure.org/2017,60452)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.2017 - 22 Ca 126/17 (https://dejure.org/2017,60452)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 22 Ca 126/17 (https://dejure.org/2017,60452)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 203/04

    Tarifkonkurrenz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.10.2017 - 22 Ca 126/17
    Auch aus dem ausdrücklichen - wegen § 77 Abs. 4 BetrVG an sich überflüssigen - Hinweis auf die Geltung der Gesamtbetriebsvereinbarungen wie die Betriebsordnung der Beklagten ergibt sich letztlich, dass es der Beklagten gerade auf die Vereinbarung der für das Unternehmen und den Betrieb einschlägigen Rechtsnormen ankam (so auch BAG, Urt. v. 23.03.2005, Az: 4 AZR 203/04).
  • BAG, 04.04.2001 - 4 AZR 237/00

    Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.10.2017 - 22 Ca 126/17
    Firmentarifverträge stellen gegenüber Verbandstarifverträgen stets die speziellere Regelung dar (vgl. BAG, Urt. v. 04.04.2001, Az: 4 AZR 237/00, m.w.N.).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus ArbG Hamburg, 11.10.2017 - 22 Ca 126/17
    Denn eine Tarifnorm steht stets unter dem Vorbehalt, durch eine nachfolgende tarifliche Regelung verschlechtert oder ganz gestrichen werden zu können (vgl. BAG, Urt. v. 20.03.2002, Az: 10 AZR 501/01; Urt. v. 23.03.2005, a.a.O.).
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 2 Sa 85/17

    Auslegung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel - Anwendung Firmentarifvertrag

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2017 - 22 Ca 126/17 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 11. Oktober 2017 - 22 Ca 126/17 - (Bl. 134-142 d.A.) die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2017 - 22 Ca 126/17 -.

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 11. Oktober 2017 - 22 Ca 126/17 - abgeändert.
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