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   ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17   

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https://dejure.org/2018,24537
ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17 (https://dejure.org/2018,24537)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 12.06.2018 - 21 Ca 455/17 (https://dejure.org/2018,24537)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 21 Ca 455/17 (https://dejure.org/2018,24537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung in der gesetzlichen Wartezeit - Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Unwirksamkeit Arbeitnehmerkündigung fehlender Anhörung der Schwerbehindertenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ohne Schwerbehindertenvertretung geht nichts mehr

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Schwerbehinderten nicht ohne SBV

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigung von Schwerbehinderten nicht ohne SBV

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kündigen von Schwerbehinderten nur mit SBV

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    SBV-Beteiligung auch bei Kündigung in der gesetzlichen Wartezeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17
    Hierfür wären zusätzliche Umstände erforderlich, aus denen sich im Einzelfall ein besonderes Interesse des Arbeitgebers ergibt, den Arbeitnehmer nicht zu beschäftigen (vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 27. Februar 1985 - GS 1/84).
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17
    Der gemäß § 61 Abs. 1 ArbGG festgesetzte Wert des Streitgegenstandes (Urteilsstreitwert) richtet sich nicht nach den Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes, sondern nach den für die Ermittlung des Beschwerdewertes maßgebenden Vorschriften der Zivilprozessordnung (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08).
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17
    Zwar sind die Anforderungen, die an die Information des Betriebsrats bei Wartezeitkündigungen, die auf personenbezogenen Werturteilen beruhen, äußerst gering (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. September 2013 - 6 AZR 121/12), so dass vorliegend auch die an die Unterrichtung des Schwerbehindertenvertreters zu stellenden Anforderungen gering sein dürften.
  • ArbG Hagen, 06.03.2018 - 5 Ca 1902/17

    Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung vor einer ordentlichen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 12.06.2018 - 21 Ca 455/17
    Die Regelung des § 90 SGB IX a. F. findet hier keine Anwendung, weil diese systematisch ausdrücklich dem vierten Kapitel des SGB IX zugeordnet ist und folglich keinen Einfluss auf eine Regelung nehmen kann, die sich in einem nachfolgenden Kapitel befindet (vgl. ArbG Hagen, Urteil vom 6. März 2018 - 5 Ca 1902/17; Rolfs; ErfK, 18. Aufl., SGB IX, § 178 Rn. 8; Bayreuther, NZA 2017, 87 f.; Lingemann/Steinhauser, NJW 2017, 1369).
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