Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,68765
ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16 (https://dejure.org/2017,68765)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2017 - 22 Ca 355/16 (https://dejure.org/2017,68765)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 355/16 (https://dejure.org/2017,68765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,68765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 3 Abs 1 GG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG, § 17 Abs 1 KSchG, § 17 Abs 2 KSchG, § 102 Abs 1 BetrVG
    Rechtswirksamkeit einer Tarifvertragsklausel zur Abkürzung von Kündigungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 537/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits für die inhaltlich gleichlautende Vorgängerregelung entschieden und wie folgt begründet (BAG vom 18.09.2003 - 2 AZR 537/02, Rn. 89 f. bei juris):.
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Dieser Hinweis war deshalb ausreichend (vgl. BAG vom 18.03.2003, 2 AZR 79/02, Rn. 45 bei juris).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Das war ausreichend (vgl. BAG vom 21.06.2001 - 2 AZR 137/00, Rn. 33 ff. bei juris).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 21/07

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Sämtliche Elemente der gesetzlichen Regelung der Kündigungsfristen sind damit zur Disposition der Tarifvertragsparteien gestellt, und zwar auch die gesetzlich vorgesehene Dauer der Betriebszugehörigkeit und die Berücksichtigung des Lebensalters bei der Wartezeit (BAG vom 23.04.2008 - 2 AZR 21/07 - Rn. 14 bei juris m.w.N.; BT-Drucks. 12/4902).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 809/12

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Ohne Einschränkung nachzuprüfen ist hingegen, ob die fragliche Entscheidung tatsächlich umgesetzt wurde und dadurch das Beschäftigungsbedürfnis für einzelne Arbeitnehmer entfallen ist (BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 809/12, Rn. 13 bei juris m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.03.2015 - 8 Sa 1931/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Dass sich dies im Falle des Klägers nicht auswirken konnte, lag daran, dass der Kündigungsgrund alle Arbeitnehmer gleichmäßig betraf, ändert aber nichts daran, dass die tarifvertragliche Regelung vor dem genannten Hintergrund zu sehen ist (vgl. BAG a.a.O., Rn. 29; LAG Berlin-Brandenburg vom 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14, und vom 27.03.2015 - 8 Sa 1931/14, Rn. 44 ff. bei juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14

    Bestimmtheit des Änderungsangebots bei Verweis auf unveröffentlichten

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Dass sich dies im Falle des Klägers nicht auswirken konnte, lag daran, dass der Kündigungsgrund alle Arbeitnehmer gleichmäßig betraf, ändert aber nichts daran, dass die tarifvertragliche Regelung vor dem genannten Hintergrund zu sehen ist (vgl. BAG a.a.O., Rn. 29; LAG Berlin-Brandenburg vom 14.10.2014 - 19 Sa 1200/14, und vom 27.03.2015 - 8 Sa 1931/14, Rn. 44 ff. bei juris).
  • BAG, 26.10.2016 - 7 AZR 140/15

    Sachgrundlose Befristung - Tarifvertrag

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.06.2017 - 22 Ca 355/16
    Nach dieser Rechtsprechung (BAG vom 26.10.2016 - 7 AZR 140/15, zitiert nach juris) kann durch Tarifvertrag geregelt werden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags bis zur Dauer von sechs statt zwei Jahren und bis zu dieser Gesamtdauer die bis zu neunmalige statt nur dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag zulässig ist.
  • LAG Hamburg, 30.01.2018 - 4 Sa 97/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017 - 22 Ca 355/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. Juni 2017, Az. 22 Ca 355/16, abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 zum 31. Dezember 2016 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 30. Juni 2017 fortbestand.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht