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   ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63283
ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19 (https://dejure.org/2019,63283)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.2019 - 16 Ca 36/19 (https://dejure.org/2019,63283)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 2019 - 16 Ca 36/19 (https://dejure.org/2019,63283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Vergütungsanspruch - außertariflich Angestellter - Tarifabstand - Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Außertariflich Angestellte - und der Anspruch auf eine den Tarifabstand wahrende Vergütung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17

    Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, bestimmen in erster Linie die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen der Parteien, ob der Status als außertariflicher Angestellter einen Anspruch auf eine Vergütung begründet, die einen Mindestabstand zum höchsten Tarifentgelt des einschlägigen Tarifvertrags wahrt (vgl. BAG vom 25. April 2018 - 5 AZR 84/17, NZA-RR 2018, 556).

    Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Angestellte dadurch aus, dass sie entweder kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich einschlägiger Tarifverträge fallen (vgl. BAG vom 25. April 2018 - 5 AZR 84/17, a.a.O. Rn. 23).

    Nach allgemeinem Begriffsverständnis zeichnen sich außertarifliche Angestellte dadurch aus, dass sie kraft ihrer Tätigkeitsmerkmale oder ihrer Vergütungshöhe nicht mehr unter den persönlichen Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen (vgl. BAG vom 25. April 2018 - 5 AZR 84/17, a.a.O. Rn. 23).

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 505/08

    AT-Angestellter - tarifliche Abstandsklausel - Gehalt auf außertariflicher

    Auszug aus ArbG Hamburg, 14.08.2019 - 16 Ca 36/19
    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien ein außertarifliches Arbeitsverhältnis, hat der außertarifliche Angestellte grundsätzlich einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine der Tarifentwicklung und ggf. einer tarifvertraglichen Abstandsklausel entsprechenden außertariflichen Vergütung (BAG vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 505/08, NJOZ 2010, 458).
  • LAG Hamburg, 05.05.2020 - 4 Sa 128/19

    Anspruch auf Vergütung - außertariflich Angestellter - Mindestabstand

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. August 2019 - 16 Ca 36/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. August 2019 - 16 Ca 36/19 - wird abgeändert.

  • LAG Hamburg, 05.02.2020 - 4 Sa 128/19
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. August 2019 - 16 Ca 36/19 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 14. August 2019 - 16 Ca 36/19 - wird abgeändert.

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