Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 15.04.1998 - 7 BV 13/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesundheitsschutz bei der Arbeit mit Bildschirmgeräten; Informationspflicht und Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers mit Blick auf den Gesundheitsschutz bei Bildschirmarbeit; Unterweisungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der Arbeit an Bildschirmgeräten; Gestaltung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 15.04.1998 - 7 BV 13/97
- LAG Hamburg, 07.06.1999 - 7 TaBV 3/98
- LAG Hamburg, 21.09.2000 - 7 TaBV 3/98
- BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 13/01
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Hamburg, 07.06.1999 - 7 TaBV 3/98
Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats für den Gesundheitsschutz bei der Arbeit …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 21.09.2000 - 7 TaBV 3/98
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Regelungsgegenständen des Arbeitsschutzgesetzes …
Mit Beschluß vom 15. April 1998 - 7 BV 13/97 - hat das Arbeitsgericht Hamburg den Antrag der Arbeitgeberin zurückgewiesen.Mit dem oben genannten rechtskräftigen Teil-Beschluss hat das Landesarbeitsgericht Hamburg die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluß des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. April 1998 - 7 BV 13/97 - hinsichtlich der Anträge zu II. 1. und 2. sowie III. 1. und 2. zurückgewiesen.
Den Beschluß des Arbeitsgerichts Hamburg vom 15. April 1998 (Az.: 7 BV 13/97) aufzuheben,.