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   ArbG Hamburg, 17.03.2021 - 16 Ca 90/20   

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https://dejure.org/2021,63325
ArbG Hamburg, 17.03.2021 - 16 Ca 90/20 (https://dejure.org/2021,63325)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17.03.2021 - 16 Ca 90/20 (https://dejure.org/2021,63325)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17. März 2021 - 16 Ca 90/20 (https://dejure.org/2021,63325)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.11.2006 - 1 AZR 40/06

    Anrechnung einer tarifvertraglichen Abfindung auf Sozialplanabfindung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.03.2021 - 16 Ca 90/20
    Bei einem Interessenausgleich handelt es sich nicht um eine Betriebsvereinbarung, sondern um eine kollektive Vereinbarung besonderer Art, die grundsätzlich keine normative Wirkung für die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer entfaltet (vgl. BAG vom 14.11.2006 - 1 AZR 40/06, NZA 2007, 339; Fitting, BetrVG, 30. Auflage 2020, § 112a Rn. 46 m.w.N.).
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.03.2021 - 16 Ca 90/20
    Das Feststellungsinteresse fehlt für die Klärung einzelner Berechnungsfragen einer betrieblichen Altersversorgung, bei denen ungewiss ist, ob sie sich im Ergebnis auf den zu berechnenden Anspruch überhaupt auswirken (BAG vom 18.01.2005 - 3 ABR 21/04, NZA 2006, 167).
  • LAG Hamburg, 25.01.2022 - 4 Sa 21/21

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnungsgrundlage

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. März 2021 - 16 Ca 90/20 - abgeändert:.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. März 2021 (Geschäftszeichen 16 Ca 90/20) abzuändern und.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. März 2021 (Geschäftszeichen 16 Ca 90/20) abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der klagenden Partei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage der Richtlinien für die Gewährung von Alters-, Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenen- Unterstützung durch die Angestellten-Versorgung der T1.

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