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   ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12585
ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - vergangenheitsbezogene Feststellung - Fehlen jeglicher Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen - Durchsetzungskraft

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 97 Abs 1 ArbGG
    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - vergangenheitsbezogene Feststellung - Fehlen jeglicher Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen - Durchsetzungskraft

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Medsonet ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "medsonet" ist nicht tariffähig

  • ra-skwar.de (Pressemitteilung)

    Gewerkschaft - Tariffähigkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "medsonet" ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" ist nicht als tariffähige Gewerkschaft anzusehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 5. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 - 1 BV 5/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 (1 BV 5/10) die Anträge der Beteiligten zu 1. und des Beteiligten zu 15. zurückzuweisen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg, Az. 1 BV 5/10, verkündet am 17. Mai 2011, aufzuheben und die Anträge zurückzuweisen.

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

    Die Klägerin hatte mithin u. a. die Wahl, ob sie auf die Tarifverträge mit der tarifunfähigen CGZP (vgl. BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10) , der wohl ebenfalls tarifunfähigen medsonet (vgl. ArbG Hamburg vom 17.05.2011 - 1 BV 5/10) oder der wohl bei Verleihung durch einen Nichtmetallarbeitgeber nicht tarifzuständigen CGM (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 unter Rn. 99 der Entscheidungsgründe) vertraut.

    Beruft sich der Verleiher auf einen Tarifvertrag mit der medsonet, muss der Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim ArbG Hamburg anhängigen Beschlussverfahrens ausgesetzt werden (1 BV 5/10) .

  • LAG Hessen, 28.09.2010 - 3 Sa 142/10

    Nachbindung gemäß § 3 Abs 3 TVG nach Verbandswechsel - Tarifpluralität

    Die Gewerkschaft D habe vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein Verfahren eingeleitet, bei dem es um die Feststellung der Tariffähigkeit der G geht (Az.: 1 BV 5/10).
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