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   ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10   

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https://dejure.org/2011,12585
ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17.05.2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 1 BV 5/10 (https://dejure.org/2011,12585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - vergangenheitsbezogene Feststellung - Fehlen jeglicher Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen - Durchsetzungskraft

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG, § 97 Abs 1 ArbGG
    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung - vergangenheitsbezogene Feststellung - Fehlen jeglicher Regelungen über die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen - Durchsetzungskraft

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Medsonet ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • beck-blog (Kurzinformation)

    "medsonet" ist nicht tariffähig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    "medsonet" ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" ist keine tariffähige Gewerkschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft" ist nicht als tariffähige Gewerkschaft anzusehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 88/09 m.w.N., zitiert nach juris), der sich die Kammer anschließt, muss eine Arbeitnehmervereinigung bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um tariffähig zu sein.

    Beteiligt sich eine noch junge Arbeitnehmerkoalition im zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Gründung am Aushandeln von Tarifverträgen, kann ohne Angaben zur Zahl ihrer Mitglieder und organisatorischen Leistungsfähigkeit allein die Anzahl der von ihr abgeschlossenen Tarifverträge ihre Tariffähigkeit nicht belegen (BAG vom 5. Oktober 2010, NZA 2011, 300 ff.).

    Vor allem aber gibt die Mitgliederzahl im selbst gewählten fachlichen und räumlichen Zuständigkeitsbereich Aufschluss darüber, ob eine Arbeitnehmervereinigung unter Berücksichtigung ihres organisatorischen Aufbaus überhaupt in der Lage ist, hinreichenden Druck auf den sozialen Gegenspieler aufzubauen, um Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrags zu erzwingen (BAG vom 5. Oktober 2010, NZA 2011, 300 ff.).

  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

    Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10
    Zwar besitzt der Betriebsrat keine Antragsbefugnis gemäß § 97 Abs. 1 ArbGG (vgl. BAG vom 13. März 2007, NZA 2007, 1069), so dass seine Antragsberechtigung hinsichtlich des Antrages zu 1) an sich in Frage gestellt ist.
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit verbietet es, die Tariffähigkeit von Umständen abhängig zu machen, die nicht von der Sache selbst, also von der im allgemeinen Interesse liegenden Aufgabe der Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens gefordert sind (vgl. BVerfG vom 20. Oktober 1981, BVerfGE 58, 233 ff.).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10
    Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss insbesondere sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen (BVerfG vom 24. Februar 1999, BVerfGE 100, 214 ) .
  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 17.05.2011 - 1 BV 5/10
    Ob eine Arbeitnehmervereinigung eine solche Durchsetzungsfähigkeit besitzt, muss auf Grund aller Umstände im Einzelfall festgestellt werden (vgl. BAG vom 14. Dezember 2004, AP Nr. 1 zu § 2 TVG Tariffähigkeit ).
  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. und 5. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 - 1 BV 5/10 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 17. Mai 2011 (1 BV 5/10) die Anträge der Beteiligten zu 1. und des Beteiligten zu 15. zurückzuweisen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg, Az. 1 BV 5/10, verkündet am 17. Mai 2011, aufzuheben und die Anträge zurückzuweisen.

  • ArbG Stuttgart, 09.03.2012 - 9 Ca 109/11

    Equal-Pay-Anspruch eines Leiharbeitnehmers - Verfahrensaussetzung -

    Die Klägerin hatte mithin u. a. die Wahl, ob sie auf die Tarifverträge mit der tarifunfähigen CGZP (vgl. BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10) , der wohl ebenfalls tarifunfähigen medsonet (vgl. ArbG Hamburg vom 17.05.2011 - 1 BV 5/10) oder der wohl bei Verleihung durch einen Nichtmetallarbeitgeber nicht tarifzuständigen CGM (BAG vom 14.12.2010 - 1 ABR 19/10 unter Rn. 99 der Entscheidungsgründe) vertraut.

    Beruft sich der Verleiher auf einen Tarifvertrag mit der medsonet, muss der Rechtsstreit bis zum rechtskräftigen Abschluss des beim ArbG Hamburg anhängigen Beschlussverfahrens ausgesetzt werden (1 BV 5/10) .

  • LAG Hessen, 28.09.2010 - 3 Sa 142/10

    Nachbindung gemäß § 3 Abs 3 TVG nach Verbandswechsel - Tarifpluralität

    Die Gewerkschaft D habe vor dem Arbeitsgericht Hamburg ein Verfahren eingeleitet, bei dem es um die Feststellung der Tariffähigkeit der G geht (Az.: 1 BV 5/10).
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