Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17646
ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14 (https://dejure.org/2015,17646)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 19.06.2015 - 1 BV 2/14 (https://dejure.org/2015,17646)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 (https://dejure.org/2015,17646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 2 Abs 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG
    Keine Tariffähigkeit des Deutschen Handlungsgehilfen Verbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerkschaft "DHV″ - keine Tariffähigkeit!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 88/09

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
    Sie sei zudem keine "junge" Gewerkschaft im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 88/09, "GKH").

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 5. Oktober 2010, 1 ABR 88/09 m.w.N., zitiert nach juris), der sich die Kammer anschließt, muss eine Arbeitnehmervereinigung bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, um tariffähig zu sein.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
    Vielmehr müsse sich die Beurteilung an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. März 2006 (1 ABR 58/04, "CGM") orientieren.
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
    Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss insbesondere sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen ( BVerfG vom 24. Februar 1999, BVerfGE 100, 214).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 76/83

    Rechtskraftwirkung eines eine Unterhaltsklage abweisenden Prozeßurteils

    Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
    Das Prozessurteil erwächst in Rechtskraft im Hinblick auf den behandelten verfahrensrechtlichen Punkt (vgl. BGH vom 6. März 1985, NJW 1985, 2535).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus ArbG Hamburg, 19.06.2015 - 1 BV 2/14
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit verbietet es dabei, die Tariffähigkeit von Umständen abhängig zu machen, die nicht von der Sache selbst, also von der im allgemeinen Interesse liegenden Aufgabe der Ordnung und Befriedung des Arbeitslebens gefordert sind (vgl. BVerfG vom 20. Oktober 1981, BVerfGE 58, 233 ff.).
  • LAG Hamburg, 22.05.2020 - 5 TaBV 15/18

    Fehlende Tariffähigkeit der "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." seit dem 21.

    Die Beschwerden der Beteiligten zu 5. und zu 11. gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass dieser Beschluss wie folgt gefasst wird:.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - (Bl. 1218 d.A.) dem Antrag stattgegeben und festgestellt, dass die DHV nicht tariffähig ist.

    Auf die Beschwerde der DHV wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - abgeändert.

    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 11. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - abgeändert.

  • LAG Hamburg, 04.05.2016 - 5 TaBV 8/15

    DHV ist tariffähig

    Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 11 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14 - abgeändert:.

    unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - 1 BV 2/14.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg - 1 BV 2/14 - aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an eine zuständige Kammer zurück zu verweisen;.

    hilfsweise, den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg - 1 BV 2/14 - vom 19. Juni 2015 abzuändern und die Anträge zur Feststellung, dass die Beteiligte zu 5 nicht tariffähig ist, zurückzuweisen;.

  • LAG Hessen, 20.10.2016 - 9 TaBV 240/15

    Wird die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer - neben weiteren

    Bezogen auf die DHV wird ein Verfahren gemäß § 97 ArbGG um die Frage deren Tariffähigkeit geführt, das zwischenzeitlich beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 37/16 anhängig ist, nachdem das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Beschluss vom 4. Mai 2016 - Aktenzeichen 5 TaBV 8/15 - u.a. den Antrag auf Feststellung, dass die DHV nicht tariffähig ist, in Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2015 - Aktenzeichen 1 BV 2/14 - zurückgewiesen hat.
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