Rechtsprechung
ArbG Hamburg, 28.03.2013 - 7 Ca 541/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hamburg
§ 612 Abs 1 BGB, § 138 BGB, § 1 TVG
Toilettenfrau - Kein Anspruch auf Mindestlohn einer Reinigungskraft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tarifliche Leistungen bei Tätigkeit in einem Gebäudereinigungsbetrieb mit zusätzlichen anderen Tätigkeiten
- arbeitsrechtsiegen.de
Toilettenfrau - Anspruch auf Mindestlohn einer Reinigungskraft?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Justiz Hamburg (Pressemitteilung)
Klage einer Toilettenfrau auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung
- beck-blog (Kurzinformation)
Mindestlohn für Toilettenreinigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Verdienst einer "Toilettenfrau"
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein tariflicher Mindestlohn für "Toilettenfrau"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Klage einer "Toilettenfrau" auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung abgewiesen
- sueddeutsche.de (Pressemeldung, 28.03.2013)
Mindestlohn: Eine Toilettenfrau ist keine Putzfrau
- Telepolis (Pressebericht, 31.03.2013)
Klofrau klagt auf Mindestlohn für Reinigungskräfte
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein tariflicher Mindestlohn für Toilettenfrau im Hamburger Kaufhaus
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Toilettenfrau" hat keinen Anspruch auf Zahlung des tariflichen Mindestlohns - Angestellte kann überwiegende Beschäftigung als Reinigungskraft nicht ausreichend nachweisen
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.03.2013)
Streit ums Klimpergeld: Geputzt oder rumgesessen?