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ArbG Hamburg, 26.02.2014 - 27 Ca 388/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 1 TVG, § 167 ZPO, § 611 Abs 1 BGB, § 9 AEntG 2009
Anwendungsbereich der Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn Gebäudereinigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendungsbereich der Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Überstundenvergütung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mindestlohn in der Gebäudereinigung - und die Ausschlussfrist nach dem TV-Mindestlohn
- Jurion (Kurzinformation)
Reinigungskraft hat mangels dargelegter Anordung von Überstunden nur Anspruch auf reguläre Vergütung
Wird zitiert von ...
- ArbG Hamburg, 02.03.2016 - 27 Ca 443/15
Mindestlohn - Bereitschaftsdienst
Maßgeblich ist, dass der Mindestlohn im Abrechnungszeitraum auch unter Berücksichtigung der Überstunden eingehalten ist (vgl. ArbG Hamburg v. 26.02.2014 - 27 Ca 388/13, Rn. 41, juris, mwN).