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ArbG Hamburg, 22.11.2022 - 25 Ca 254/22 |
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 22.11.2022 - 25 Ca 254/22
- LAG Hamburg, 09.01.2023 - 7 Ta 32/22
Wird zitiert von ...
- LAG Hamburg, 09.01.2023 - 7 Ta 32/22
Festsetzung des Gegenstandswertes - Weiterbeschäftigung - unechter Hilfsantrag
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 22. November 2022 - 25 Ca 254/22 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.Mit gerichtlichem Vergleich vom 04. November 2022 - 25 Ca 254/22 - vereinbarten die Parteien ua. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 31. Oktober 2022, ferner unter Ziff. 3 eine Zeugnisregelung mit guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Beschluss vom 22. November 2022 - 25 Ca 254/22 - den Gegenstandswert für die Klage auf 23.336,00 ? und für den Vergleich auf einen Mehrwert iHv. 5.834,00 ? festgesetzt.
Das Arbeitsgericht Hamburg hat der Beschwerde durch Beschluss vom 02. Dezember 2022 - 25 Ca 254/22 - nicht abgeholfen und sie dem Landesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt.