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   ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22   

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ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22 (https://dejure.org/2022,20982)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26.07.2022 - 24 Ga 3/22 (https://dejure.org/2022,20982)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juli 2022 - 24 Ga 3/22 (https://dejure.org/2022,20982)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 940 ZPO, § 62 Abs 2 ArbGG, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Einstweiliges Verfügungsverfahren - Beschäftigungsanspruch - Sportdirektor - einseitige Urlaubsfestlegung - Freistellungsklausel - unangemessene Benachteiligung

Papierfundstellen

  • SpuRt 2023, 77
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung im bestehenden Arbeitsverhältnis,

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht sind §§ 611a Abs. 1, 613, 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG vom 27.02.1985 -GS 1/84; LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamburg vom 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17).

    Nach einer Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ergibt sich bei einem Beschäftigungsbegehren der Verfügungsgrund bereits daraus, dass anderenfalls der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf sukzessive erlischt (LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; Korinth, Einstw. Rechtsschutz im Arbeitsgerichtlichen Verfahren, I Rn. 94).

    Ferner werde die verfassungsrechtlich geschützte Position des Arbeitnehmers sonst auch unwiederbringlich beeinträchtigt (vgl. LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamm vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Hessen vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10; LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04; Korinth, a.a.O., Rn. 94 m. w. N.).

  • LAG Hamburg, 04.09.2006 - 4 Sa 41/06

    Einstweilige Verfügung hinsichtlich Teilzeitanspruch

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Die Wertung des § 894 ZPO steht der Zulassung des einstweiligen Rechtsschutzes nicht generell entgegen und dieser kann aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten sein (vgl. nur: LAG Hamburg vom 04.09.2006 - 4 Sa 41/06).

    Vielmehr ist bei der Interessenabwägung auf die Wahrscheinlichkeit des Obsiegens in der Hauptsache und das Gewicht des drohenden Nachteils auf beiden Seiten abzustellen (LAG Hamburg vom 04.09.2006 - 4 Sa 41/06; LAG Rheinland-Pfalz vom 12.04.2002 - 3 Sa 161/02).

  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Rechtsgrundlage dieser Beschäftigungspflicht sind §§ 611a Abs. 1, 613, 242 BGB in Verbindung mit Art. 1 und 2 GG (vgl. BAG vom 27.02.1985 -GS 1/84; LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamburg vom 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17).

    Andererseits kann sich auf Seiten des Arbeitnehmers das allgemeine ideelle Beschäftigungsinteresse im Einzelfalle noch durch besondere Interessen ideeller und/oder materieller Art verstärken, etwa Geltung in der Berufswelt, Ausbildung, Erhaltung von Fachkenntnissen (LAG Hamburg vom23.08.2017- 5 SaGa 2/17).

  • LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04

    Einstweiliger Rechtsschutz / Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist /

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Ferner werde die verfassungsrechtlich geschützte Position des Arbeitnehmers sonst auch unwiederbringlich beeinträchtigt (vgl. LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamm vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Hessen vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10; LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04; Korinth, a.a.O., Rn. 94 m. w. N.).
  • LAG Köln, 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17

    Einstweilige Verfügung; Versetzung; Verfügungsgrund

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. nur: LAG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18; LAG Köln vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2016 - 2 SaGa 3/16

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Nach anderer Auffassung muss der Arbeitnehmer ein besonderes Beschäftigungsinteresse darlegen und glaubhaft machen, warum er gerade auf die beantragte Beschäftigung bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache angewiesen ist (LAG Rheinland-Pfalz 14. April 2016 - 2 SaGa 3/16).
  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Ferner werde die verfassungsrechtlich geschützte Position des Arbeitnehmers sonst auch unwiederbringlich beeinträchtigt (vgl. LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamm vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Hessen vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10; LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04; Korinth, a.a.O., Rn. 94 m. w. N.).
  • LAG Hessen, 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im ungekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Ferner werde die verfassungsrechtlich geschützte Position des Arbeitnehmers sonst auch unwiederbringlich beeinträchtigt (vgl. LAG Hamm vom 05.02.2021 - 12 SaGa 1/21; LAG Hamm vom 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15; LAG Hessen vom 28.06.2010 - 16 SaGa 811/10; LAG Hamm, 08.11.2004 - 8 Sa 1798/04; Korinth, a.a.O., Rn. 94 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18

    Einstweilige Verfügung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber wegen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Es muss eine besondere Eilbedürftigkeit gegeben sein, welche es erforderlich macht, zur Abwendung wesentlicher Nachteile bereits vor einer Klärung strittiger Rechtsfragen im regulären arbeitsgerichtlichen Hauptsacheverfahren vorab im Wege einer summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine vorläufige Regelung zu treffen (vgl. nur: LAG Rheinland-Pfalz vom 08.05.2018 - 8 SaGa 1/18; LAG Köln vom 10.02.2017 - 4 SaGa 3/17).
  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 431/03

    Weitere Masseunzulänglichkeit - Urlaubsentgelt

    Auszug aus ArbG Hamburg, 26.07.2022 - 24 Ga 3/22
    Akzeptiert der Arbeitnehmer diese Leistungshandlung, entfällt für den vom Arbeitgeber gewählten Zeitraum die Arbeitspflicht und der Urlaubsanspruch ist erfüllt (BAG vom 15.6. 2004 - 9 AZR 431/03; Gallner, in: ErfK, § 7 BurlG, Rn. 11).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2002 - 3 Sa 161/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit - Einstweilige Verfügung

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • LAG München, 07.05.2003 - 5 Sa 344/03

    Beschäftigungsanspruch

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

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